Kabinettsbeschluss: Vorzeitiges Ende der reduzierten Umsatzsteuer auf Gas

Die vorübergehend reduzierte Umsatzsteuer auf Gas soll vorzeitig ab 1.1.2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Das hat das Bundeskabinett am 11.10.2023 beschlossen.

Hintergrund

Ich habe bereits im Blog berichtet: Die Bundesregierung reagierte auf die seit Beginn des Ukrainekrieges massiv gestiegenen Energiekosten mit verschiedenen Entlastungsmaßnahmen, insbesondere dem EWPBG und dem StromPBG. Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBl 2022 I S. 1743) wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz rückwirkend ab 1.10.2022 bis 31.3.2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert; das war Teil des Dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Einzelheiten hat das BMF im Schreiben vom 25.10.2022 (III C 2 – S 7030/22/10016 :005) erläutert.

Bundeskabinett beschließt vorzeitige Rückkehr zum Regelsteuersatz

Auf Vorschlag des Bundesfinanzministers hat die Bundesregierung jetzt am 11.10.2023 die vorzeitige Rückkehr zum Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent auf Gas ab dem 1.1.2024 beschlossen. Die SPD hat sich also mit ihren Bedenken, den reduzierten Steuersatz von 7 Prozent bis 31.3.2024 beizubehalten, nicht durchgesetzt. Das BMF hat das vorzeitige Ende der reduzierten Umsatzsteuer vor allem damit begründet, dass die Gaspreise in 2023 stärker gesunken sind als noch in 2022 zu erwarten war. Die Großhandelspreise an den Börsen haben sich in etwa auf dem Niveau vor Beginn des russischen Angriffskrieges normalisiert.

Welche Folgen sind für Verbraucher zu erwarten?

Ich hatte die Pros und Contras der vorzeitigen Rückkehr zum Regelsteuersatz bereits im letzten Blog erläutert. Für Verbraucher könnte der Kabinettsbeschluss bedeuten, dass mitten in der Heizsaison ab 1.1.2024 die Gaspreise wieder steigen. Vor allem bei einem kalten Winter würden somit die Geldbeutel der Verbraucher wieder stärker beansprucht. Dem Bundeshaushalt tut die Maßnahme aber gut: Die vorzeitige Aufhebung der Krisenmaßnahme würde dem Fiskus rund 2,1 Mrd. Euro in den Haushalt spülen.

Wie geht’s weiter?

Nach dem Kabinettsbeschluss muss die Rückkehr zum alten Regelsteuersatz noch vom Bundestag förmlich beschlossen werden. Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit ist die Abstimmungsmehrheit im Parlament aber sicher, eine Abkehr vom Kabinettsbeschluss wenig wahrscheinlich. Wir bleiben am Ball …

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