Am 12. November 2021 hat das Handelsblatt den berühmten Wambach-Bericht veröffentlicht. Was ist das Besondere daran? Wenige Monate zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung dieses Berichtes noch untersagt (Az.: 1 BGs 340/21). Die Begründung? Der Untersuchungsausschuss von Wirecard war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst worden. Dies lag an der anstehenden Bundestagswahl im September.
Der Bericht war als geheim eingestuft worden, EY hatte sich zudem gegen die Veröffentlichung gewehrt. Nun wurden durch die Veröffentlichung Fakten geschaffen. EY hat bereits Strafanzeige gegen die Veröffentlichung gestellt. Durch die Klagewelle wird es für EY nun sehr unangenehm, denn durch die Veröffentlichung des Berichtes liegen nun zahlreiche Fakten auf dem Tisch – für jeden lesbar.
Der Mann hinter dem Bericht
Nun wurde der berühmte Wambach-Bericht veröffentlicht. Wer steckt eigentlich dahinter? Der Name des Berichts geht auf den Wirtschaftsprüfer Martin Wambach zurück, der Anfang des Jahres vom Untersuchungsausschuss als Sonderprüfer beauftragt wurde, die Arbeit von EY bei Wirecard zu beurteilen.
Schlussendlich wollte der Ausschuss wissen, ob EY einen Beitrag zur Aufdeckung des Wirecard-Betrugs hätte leisten können. Im Bericht äußern sich Herr Wambach und seine Kollegen teilweise sehr zurückhaltend, doch durch die Klarstellung der Funde und der geltenden Prüfungsstandards wird deutlich: Da ist so einiges schiefgelaufen.
Erkenntnisse aus dem Bericht
EY hatte einige Warnzeichen entdeckt, die verdächtig waren. Doch teilweise wurde offenbar nicht genauer nachgeprüft und die kritische Grundhaltung des Berufsstandes missachtet. Innerhalb von vier Wochen haben Herrn Wambach und vier Wirtschaftsprüfer von Rödl & Partner im Frühjahr 2021 die Arbeit von EY untersucht. In seinem ersten Interview Ende November weist Herr Wambach darauf hin, dass nicht alles untersucht werden konnte. Dies wird auch im Bericht an mehreren Stellen festgehalten.
Bei einem Online-Diskussion wurde mir vor kurzem die Frage gestellt: Was hat Sie am Wambach-Bericht am meisten erschreckt? Um ehrlich zu sein: Nichts. Es hätte mich sehr gewundert, wenn EY keine Auffälligkeiten entdeckt hätte. Es ist doch erstaunlich, wie banal auch heutzutage noch Bilanzmanipulationen möglich sind. Die im Bericht genannten Auffälligkeiten sind ganz typisch bei Bilanzmanipulationen. Ich habe eine Checkliste mit Warnsignalen – man könnte bei Wirecard den Eindruck bekommen, die Liste wäre „abgearbeitet“ worden.
Folgen für die Wirtschaftsprüfer-Branche
Sorgen macht sich Herr Wambach um die Branche der Wirtschaftsprüfer – absolut verständlich. So sieht der die Vorverurteilung der gesamten Branche kritisch, die der Fall Wirecard mit sich gebracht hat.
Das aus Sicht eines Wirtschaftsprüfers die gesetzlichen Änderungen durch das FISG unbefriedigend sind, ist verständlich. Herr Wambach bemängelt den Schnellschuss, da die Aufklärung des Falles noch nicht abgeschlossen ist. Zudem werde von einem Einzelfall auf die gesamte Branche geschlossen.
Damit mag er sicherlich nicht Unrecht haben. Interessant wäre seine Ansicht zum Thema Joint Audit zu hören. Denn dies wurde im FISG nicht berücksichtigt, die Zeit für ausreichende Diskussionen fehlte. Die Ausweitung der Haftung wird die Marktonzentration in der Branche vermutlich noch weiter verschärfen. Doch andererseits ist dieses Privileg ein Ausnahmefall. So müssen nahezu alle Berufsgruppen – wie beispielsweise auch Hebammen – unbegrenzt haften. Und bei Wirtschaftsprüfern geht es – anders als bei Hebammen – nur um Geld und nicht um Leben und Tod.
Schon mal als Info vorab: Demnächst erscheint in der Zeitschrift WP Praxis eine ausführlichere Zusammenfassung des Wambach-Berichtes mit der rechtlichen Einordnung eines Anwaltes. Sobald diese erschienen ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Kommt da noch was?