Jahreswechsel | Die besten neuen Steuerregeln 2020/2021

Die Zeit kurz vor dem Jahreswechsel ist traditionell die Phase im Kalender, in der uns der Gesetzgeber mit neuen steuerlichen Regelungen beglückt. Und diesmal sind tatsächlich einige Glanzpunkte dabei.

Auszahlungsfrist für Corona-Bonus verlängert

Die Auszahlungsfrist für den Corona-Bonus von 1.500 Euro für Arbeitnehmern wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängern. So hat der ein oder andere Betrieb die Gelegenheit weiter zu gesunden, um die Angestellten dann noch für die Beschwerlichkeiten in der Pandemie zu entschädigen. Ich selbst habe mir ja auch einen Bonus gezahlt und hier im Blog darüber berichtet. Nach einigen Schwierigkeit kann man die Regelung daher insgesamt als gelungen bezeichnen.

Übungsleiterfreibetrag

Der Freibetrag für Übungsleiter wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht. Davon können viele gesellschaftliche engagierte Steuerpflichtige profitieren. Denn neben dem materiellen Steuervorteil steht die Vereinfachung im Compliance-Bereich.

Homeoffice-Pauschale

Kurz vor dem Jahreswechsel konnte sich der Gesetzgeber doch noch zu einer Homeoffice-Pauschale durchringen. Über die Neuregelung für Arbeitnehmer hatte ich mich hier im Blog schon ausgelassen. Insoweit bringt die Regelung nur sehr wenig. Allerdings können gleichsam Selbständige von der neuen Pauschale profitieren. Bei 600 Euro im Jahr und einem Steuersatz von 30 % sind wir immerhin bei 180 Euro. Man wird hier noch schauen müssen, welche Anforderungen die Finanzämter an den Kostennachweis stellen.

Höhere Fernpendlerpauschale

Etwas anders sieht das bei der erhöhten Fernpendlerpauschale aus. Bereits rechnerisch hält sich der Effekt hier in Grenzen. Bei typischen Parametern – 35 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage, Steuersatz 30 % – ergibt sich aus der Erhöhung der Pauschale ab dem 21. Kilometer ein Steuervorteil von 50 Euro im Jahr. Das ist natürlich auch etwas. Allerdings wird der Effekt durch die neue CO2-Steuer konterkariert. Der ADAC geht davon aus, dass sich der Spritpreis um etwa 7 Cent je Liter verteuert. Bezogen auf den Fahrweg macht das – bei einem unterstellten Verbrauch von 8l/100km – Mehrkosten von 86 Euro. Tatsächlich ist die Fernpendlerpauschale daher kein Steuergeschenk, sondern soll nur die neue CO2-Steuer etwas dezenter einführen.

Tarifänderung

Wie in jedem Jahr dreht der Gesetzgeber wieder etwas am Einkommensteuertarif. Zudem fällt der Soli größtenteils weg. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro sinkt so die Steuerbelastung im kommenden Jahr um etwa 380 Euro. Immerhin.

Besserstellung von Behinderten

Besonders begrüß wurde die steuerliche Vorteilsgewährung für Menschen mit einer Behinderung. Allgemein erhöht sich die Steuerersparnis vor allem durch die deutliche Anhebung des Behinderten-Pauschbetrags. Selbst bei Feststellung eines nur geringeren Grads der Behinderung, z.B. bei bestimmten Hautkrankheiten oder milderen Formen von Rheuma, kommt jetzt die Anwendung eines Pauschbetrags mit dem entsprechenden Steuervorteil in Betracht.

Familien

Ebenso wurde vom Steuergesetzgeber an Familien gedacht: Kindergeld und Kinderfreibetrag werden erhöht. Die deutliche Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wurde zeitlich entfristet und gilt nun auch über das Jahr 2021 hinaus.

Vereine

Zu guter Letzt finden sich in den Gesetzespaketen einige Schmankerl für (kleinere) Vereine. So wurde insbesondere der Gemeinnützigkeitskatalog erweitert, der vereinfachte Spendennachweis wurde ausgeweitet und die Steuerfreigrenze für die Vereinseinnahmen wurde erhöht. Das kann sich sehen lassen!

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