Natürlich nicht! In der freien Wirtschaft und bei freien Berufen, z. B. den Ärzten und Rechtsanwälten, ist Factoring schon längst Usus. Sie nutzen die Vorteile, insbesondere
• zur umsatzkongruenten Finanzierung,
• zur kurzfristiger Forderungsrealisierung,
• um Forderungsausfälle zu reduzieren,
• für eine ausgewogenen Finanzierung,
• zur Bilanzverkürzung (soweit der Steuerberater bilanziert/dadurch bedingt ein besseres Rating),
• durch Auslagerung des Forderungsmanagements, um mehr Zeit für die Kernaufgaben zu gewinnen und die Wertschöpfung zu erhöhen.
Allerdings werden diese und weitere Vorteile von offizieller Seite kaum in die steuerberatenden Berufe kommuniziert. Rechtliche Gründe können dafür nicht herhalten: der BGH hat das Factoring schon 1978 anerkannt (BGH, Urteil vom 7.6.1978 – VIII ZR 80/77, NJW 1978, S. 1972).
Steuerberater durften auch immer schon ihre Forderungen abtreten und verkaufen, allerdings nur mit Zustimmung ihrer Auftraggeber oder nachdem die Forderung rechtskräftig festgestellt worden war. Das hat der Gesetzgeber im 8. StBÄndG geändert, in dem die Zustimmung nicht mehr erforderlich ist, wenn die Abtretung an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erfolgt (§ 64 Abs. 2 StBerG), zuletzt ausdrücklich bestätigt vom BGH durch Urteil vom 25.9.2014 – IX ZR 25/14, NJW 2014, 3568.
Rechtsanwälte dürfen das Inkasso ohne, Steuerberater allerdings nur mit Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit anbieten. Wäre das anders, würden die Rechtsanwaltskammern den das Factoring betreibenden Rechtsanwaltsgesellschaften kaum die Zulassung erteilt haben. Legaler geht es nicht.
Absolut illegal ist dagegen die nicht gerade selten anzutreffende Globalabtretung von Honoraransprüchen der Steuerberater an kreditgewährende Banken (Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten aus § 203 StGB und § 57 Abs.1 StBerG).
Leider zeichnet sich wie auch in anderen Branchen ab, dass sich die Zahlungsmoral der Mandanten verschlechtert. Daher wird das zustimmungsfreie (stille) Factoring im steuerberatenden Beruf immer bedeutsamer. In Betracht kommen hierfür allerdings nur Anbieter aus dem Kreise der steuerberatenden Berufe, insbesondere Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaften.
Die Leistungen und Angebote der Anbieter unterscheiden sich in wesentlichen Punkten oftmals deutlich. Daher sollte ein Vergleich erfolgen.
Eine umfangreiche Leistungsübersicht von Factoring-Anbietern finden Sie hier.
Der Leistungsvergleich sieht gut aus, eventuell ist hier mal ein Update erforderlich. Eventuell ist auch der Link hier interessant: https://www.factoring-mittelstand.de/factoring-definition.html Hier gehts nicht direkt um den Vergleich, sondern mehr um die Eigenschaften, Kosten, Ablauf des Factoring und vieles mehr.