Influencer – sind sie bald noch transparenter für´s Finanzamt?

Die Kennzeichnungspflicht von Werbung war in der Szene lange schwierig. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen. Nicht nur rechtlich wird´s einfacher. Bald werden Blogger, Influencer, Podcaster, YouTuber & Co auch gläsern für das Finanzamt.

Der Gesetzesentwurf

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt u.a. klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen.

Hiernach sind Beiträge nur dann als Werbung zu kennzeichnen, wenn sie eine Gegenleistung hierfür erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher wissen dann, woran sie sind.

Was ist eine Gegenleistung?

Ein kommerzieller Zweck liegt bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmers nicht vor, wenn der Handelnde kein Entgelt oder keine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmer erhält oder sich versprechen lässt, so der Gesetzesentwurf. Eine ähnliche Gegenleistung kann m.E. jeder Vorteil sein, den ein Influencer erhält. Hierzu gehören sicherlich insbesondere auch Produkte oder andere Leistungen des Auftraggebers.

Das ist nicht überraschend, denn auch steuerlich ist definiert, dass Einnahmen alle Güter sind, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten zufließen.

Klarheit mit Nebenwirkungen

Mit Gesetz bekommen Influencer und Blogger endlich mehr Rechtssicherheit. Nachteilig ist allerdings, dass nach dem Gesetzesentwurf der Erhalt oder das Versprechen einer Gegenleistung vermutet wird. Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Influencer) glaubhaft macht, dass er eine solche nicht erhalten hat. Aber wie beweise ich, dass ich etwas nicht erhalten habe?

Die Kennzeichnungspflicht von Werbebeiträgen sorgt zudem auch für mehr Transparenz gegenüber dem Finanzamt. In der Beitragsübersicht (Feed) wird künftig klar erkennbar sein, ob und bei welchen Beiträgen es sich um bezahlte Werbekooperationen handelt. Damit lässt sich ein guter Eindruck über die Auftragslage gewinnen.

Fazit

Klar ist, die Branche steht erneut im (steuer-)rechtlichen Fokus. Big Brother is watching you!

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.

    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: stb-homuth.de

    Warum blogge ich hier?
    Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

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