Der Dornröschenschlaf ist für viele Influencer, E-Sportler, ProGamer und YouTuber vorbei. Das gilt aber auch für die Steuerberatung. Schon längst ist das neue Business in unserem Arbeits- und Steueralltag angekommen.
Man konnte es kommen sehen. Im Jahr 2020 veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Steuern ein Informationsblatt zur Steuerpflicht von Influencern (FAQ_BayLfSt_Influencer).
Ungewöhnlich, wann gab es schon mal einen derartigen Hinweis auf die steuerlichen Pflichten für andere Berufsgruppen? „Autor“ war übrigens die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce). Wer es da noch nicht gecheckt hat, dem ist heute schwer zu helfen.
Es ist schließlich alles online. Ein tolles Nachschlagewerk für die Steuerprüfer. Und es ist auch alles so praktisch verlinkt…. So kommt es in dieser Zeit vor, dass vermehrt die Steuerfahndungen aktiv sind, Influencer anschreiben und hierin konkret ihre Social-Media-Kanäle und Konten mit der jeweiligen Anzahl Follower benennen. Wie sagte Albert Einstein: „Zwei Dinge sind uns sicher: Der Tod und die Steuer“.
Auch in der Welt des E-Sports und der ProGamer hat sich viel getan. Wer hätte sich damals schon mit der Umsatzsteuerpflicht von der Vermietung virtueller Landflächen befasst?
Was ist, wenn junge Menschen plötzlich so viel Geld verdienen? Schön, hierüber jetzt in der aktuellen Folge an der Steuerbar hierüber sprechen zu können. Herzlichen Dank!
Weitere Informationen
Podcast NWB Steuerbar: Folge #45 – Besteuerung von Influencern und E-Sportlern
Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge im NWB Experten-Blog:
- Influencer – sind sie bald noch transparenter für´s Finanzamt?
- Generation Y und Z: Einkünfte X.0
- Update Generation Y und Z / Einkünfte X.O: Abfärbung bzw. Umqualifizierung von Einkünften
- Vermietung von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig