In Planung: Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums

Der Koalitionsvertrag enthält mehrere Planungen, mit denen zukünftig der Erwerb oder die Herstellung von selbstgenutzten Wohneigentum gefördert werden soll. Bisher gibt es (soweit ersichtlich) lediglich die Aussagen im Koalitionsvertrag. Diese gestalten sich wie folgt: 

Als wesentlicher Baustein wird das sogenannte Baukindergeld genannt, mit dem die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützt werden soll. Insoweit soll für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 € je Kind und pro Jahr eingeführt werden, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Geplant ist, dass das Baukindergeld flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt wird.

Darüber hinaus soll mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Bürgschaftsprogramm eingeführt werden, mit dem ein Anteil von Kaufpreis oder Baukosten abgesichert wird. Mit dieser für 20 Jahre geltenden Bürgschaft soll erreicht werden, dass das notwendige Eigenkapital gesenkt wird.

Zuletzt ist noch geplant einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien einzuführen. Darüber berichtete ich bereits in meinen Blogbeiträgen

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Selbstnutzung
und
Weiteres Bundesland für Grunderwerbsteuer-Freibetrag

Insgesamt ist derzeit mit Spannung zu erwarten, ob entsprechende Planungen tatsächlich umgesetzt  und wie sie in welchem Zeitraum tatsächlich realisiert werden. Daher lege ich mir diesen Beitrag in 12-18 Monaten auf Wiedervorlage und prüfe die Sache dann erneut.

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