Der Politbetrieb befasst sich noch immer mit dem Steuerabzug fürs Homeoffice. Jetzt wurde eine 600 Euro-Pauschale ins Spiel gebracht. Bringen dürfte diese aber kaum jemandem etwas.
Homeoffice mit Hochkonjunktur
Im Coronajahr 2020 hat das Homeoffice Hochkonjunktur. Steuerlich wird die Heimarbeit allerdings schnell zum Bumerang. Denn für viele Arbeitnehmer sind die Fahrtkosten der Haupttreiber der jährlichen Steuererstattung. Diese Kosten fallen im Homeoffice zwingend weg. Man könnte jetzt denken, dass man im Gegenzug die Kosten für die Heimarbeit steuerlich geltend machen könnte. Aber wer hier regelmäßig mitliest, weiß: das ist ein Irrtum. Denn abzugsfähig ist nicht das Homeoffice, sondern nur das häusliche Arbeitszimmer. Und hier zeigt sich das Finanzamt oft besonders knausrig.
Politvorschlag: Steuerpauschale für Homeoffice
Die Problematik ist schon flächendeckend erkannt worden und wurde auch hier im Blog bereits diskutiert. Als Lösung hat der Politbetrieb nun eine Pauschale vorgeschlagen. Danach soll der Heimarbeiter fünf Euro täglich pauschal als Werbungskosten abziehen können, max. 600 Euro im Jahr. Bislang handelt es sich nur um eine Idee. Einzelheiten sind nicht bekannt. Jedoch sollen die Anforderungen an das häusliche Arbeitszimmer gerade nicht gelten, sodass jeder Heimarbeiter die Pauschale geltend machen kann, auch wenn er nur während der Corona-Hochzeit am heimischen Küchentisch arbeitete.
Rechtlich zulässig dürfte eine solche Pauschale sein. Denn dadurch werden die erhöhten Wohnungskosten (Strom, Wasser, Möbelabnutzung, etc.) pauschaliert. Auch wenn es sich um private Kosten handelt, sind sie durch den Arbeitsbezug betrieblich infiziert, mithin abzugswürdig.
Geringer Wirkungskreis
Eine ganz andere Frage ist hingegen die Wirksamkeit der Pauschale. Zunächst muss dafür überhaupt Einkommensteuer anfallen, was viele Geringverdiener und Teilzeitkräfte bereits außenvorlässt. Zudem ist da noch die Hürde des allgemeinen Pauschbetrags von 1.000 Euro. Wird die Pauschale für das Homeoffice darauf angerechnet, verpufft der der Steuerzweck nahezu gänzlich. Denn Millionen von Arbeitnehmern geben keine Steuererklärung ab, weil sie den Pauschbetrag unterschreiten. Da hilft auch die Homeoffice-Pauschale wenig. Wer wegen der Fahrkosten die 1.000 Euro überschreitet, muss bei 220 Arbeitstagen mindestens 16 km einfache Strecke fahren. Bleibt man 120 Tage für 600 Euro Pauschale im Homeoffice, müssen an den verbliebenen 100 Arbeitstagen Kilometer für 400 Euro verfahren werden – also mindestens 14 km täglich.
Pauschale neben der Pauschale
Steuerlich effektiv wäre es daher allein, die Homeoffice-Pauschale neben dem allgemeinen Pauschbetrag von 1.000 Euro zu gewähren. Ob sich der Gesetzgeber aber dazu wirklich durchringen kann, erscheint überaus fraglich. Denn hier ist nicht nur der Steuerausfall zu beachten. Die Finanzverwaltung wäre daneben ganz erheblich damit ausgelastet, die Abzugsberechtigung im Einzelfall zu prüfen, wenn man die Pauschale nicht gleich allen Steuerpflichtigen gewähren möchte. So oder so – das BMF dürfte an einer solchen Regelung kaum ein Interesse haben.
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