Homeoffice geht in die Verlängerung

Am 3.3.2021 haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung (Corona-ArbSchV) bis 30.4.2021 verständigt (MPK-Beschluss v. 3.3.2021).

Arbeitgeber müssen danach ihren Beschäftigten überall dort Homeoffice anbieten, wo immer dies möglich ist. Ist Homeoffice ein dauerhaftes Arbeitsmodell der Zukunft?

Hintergrund

Homeoffice spielt in der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen im aktuellen Arbeitsleben eine zentrale Rolle. Die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS ist nach Verkündung im Bundesanzeiger (BAnz AT v. 22.1.2021 V.1) seit 27.1.2021 in Kraft und gilt bis 15.3.2021. Kernpunkt ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice der Arbeitnehmer zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Das Bundeskabinett hat die bislang bis 15.3.2021 geltende CorArbSchV am 3.3.2021 bis 30.4.2021 verlängert, die Verkündung folgt in den nächsten Tagen. Die Änderungsverordnung enthält redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen, um die Verständlichkeit und die praktische Umsetzung in den Betrieben zu erhöhen. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zu betrieblichen Hygienekonzepten. An der bisherigen Arbeitgeber-Verpflichtung, den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist, wird festgehalten.

Zukunftsaussichten: Homeoffice als Dauerlösung?

Im Grundsatz hat sich die Corona-ArbSchV bewährt, teilt das BMAS in seiner Pressemitteilung vom 10.3.2021 mit. Die Beschäftigten stellen den Arbeitgebern ein gutes Zeugnis aus, nur 11 Prozent sehen Verbesserungsbedarf beim betrieblichen Infektionsschutz. Positiv wird aber das Homeoffice gesehen: Laut einer aktuellen IZA-Umfrage für das BMAS hat die Nutzung von Homeoffice von Januar bis Februar 2021 um 22 Prozent zugenommen. Ist das der Anfang vom dauerhaften Homeoffice?

Berechnungen des ifo Instituts haben ergeben, dass etwa 56 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland prinzipiell einen Zugang zu Homeoffice haben. Dabei wurde weniger als die Hälfte dieses Potenzials vor der Covid-19-Pandemie ausgeschöpft, die Pandemie hat Homeoffice aber einen Schub gegeben.

Allerdings: Gerade im produzierenden Gewerbe ist Homeoffice „am Fließband“ in der Regel keine Lösung, auch Geringverdiener und Beschäftigte mit niedrigem Qualifikationsniveau können nur selten von zu Hause aus arbeiten. Eine am 8.3.2021 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: 75 Prozent derjenigen, die aktuell in Corona-Zeiten überwiegend von zu Haus aus arbeiten, empfinden das als positiv, eine komplette Rückkehr zum Präsenzbetreib wollen nur wenige. 70 Prozent der in Homeoffice Beschäftigten wünschen sich aber für die Zukunft einen flexiblen Einsatz oder ein regelmäßiges Arbeiten im Homeoffice für zwei oder drei Tage pro Woche.

Die vollständige Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice kann in naher Zukunft deshalb kein universelles Modell sein. Sowohl Betriebe als auch Beschäftigte werden eine hybride Arbeitsform zwischen Homeoffice und Präsenzarbeit praktizieren (müssen).

Dennoch bleibt mein Fazit: Homeoffice hat seine Alltagstauglichkeit in der Corona-Krise unter Beweis gestellt, wird sich durchsetzen und die Arbeitswelt verändern – auch durch Verordnungszwang für Arbeitgeber.

Quellen

ÄndV zur CorArbSchV https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-erste-aenderungsverordnung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

BMAS v. 10.3.2021: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-bis-30-april-2021-verlaengert.html

 

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