Die Bundesregierung hat am 31.8.2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem 1.1.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.
Hintergrund
Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher als zuvor. Da hiermit gute Erfahrungen gemacht worden sind, will die Bundesregierung nun dauerhaft ermöglichen, dass bei vorgezogener Altersrente und Erwerbsrente mehr hinzuverdient werden kann.
Das SGB IV-ÄndG enthält dabei Regelungen zur Fortentwicklung des elektronischen Datenaustauschs zwischen Arbeitgebern und den Trägern der sozialen Sicherung, aber auch der Sozialversicherungsträger untereinander. Vor allem bringt das Gesetz deutliche Verbesserungen bei Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, hierzu sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert werden.
Rentner dürfen künftig unbegrenzt hinzuverdienen
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Wegfall der Hinzuverdienstgrenze soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet werden. Das bedeutet:
- Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos. Mit dem Bezug einer Altersrente kann nach dem Entwurf – wie schon jetzt bei der Regelaltersrente – unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt.
- Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro/Jahr wird nach dem Entwurf abgeschafft. Unter Beachtung des eingeschränkten Leistungsvermögens von weniger als drei Stunden täglich gilt eine kalendermäßige Hinzuverdienstgrenze von 3/8 der 14-fachen monatlichen Bemessungsgröße, das sind in 2022 17.272,50 Euro. Bei einer Tätigkeit von unter sechs Stunden am Tag sind 6/8 der 14-fachen monatlichen Bemessungsgrenze als Hinzuverdienst möglich, das sind 2022 aktuell 34.545 Euro.
Bewertung
Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird die volle Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen, das ist unbedingt zu begrüßen. Das ist zunächst ein Anreiz für viele Rentner in vorgezogenem Ruhestand, sich noch etwas zur Rente hinzuzuverdienen, also Vorsorge gegen Altersarmut zu betreiben. Das Vorhaben ist aber auch ein sinnvoller Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels. Denn wer vorgezogen in Altersrente geht, ist häufig beruflich noch einsatzfähig und kann so sein wertvolles berufliches Erfahrungswissen weitergeben.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen und baut für diese eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Damit kann künftig auch in diesem Bereich rentenunschädlich ein höherer Hinzuverdient realisiert werden, sofern die Tätigkeit dem festgestellten Leistungsvermögen entspricht
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der Bundesregierung v. 31.8.2022:
- Gesetzesmaterialien (BMAS)
- Gesetzentwurf (BMAS)
- NWB Online-Nachricht: Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)