Die gesetzlichen Renten steigen zum 1.7.2025 Jahres um 3,74 Prozent; das hat Bundesminister Hubertus Heil am 6.3.2025 öffentlich angekündigt. Die Anpassung liegt über der Inflationsrate, fällt aber geringer aus als in den Vorjahren.
Hintergrund
Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung danach der Entwicklung der Bruttolöhne der Erwerbstätigen in Deutschland. Daneben berücksichtigt werden auch Veränderungen des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, ferner die Entwicklung des Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden.
Wegen der deutlich gestiegenen Löhne hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder ungewöhnlich kräftige Rentenerhöhungen gegeben. In 2024 stiegen die Renten – erstmals bundesweit einheitlich – um 4,57 Prozent. Im Jahr 2023 waren es 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Im Jahr 2022 waren es 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten.
Gesetzliche Renten steigen am 1.7.2025
In diesem Jahr fällt nun die angekündigte Anpassung ab 1.7.2025 mit 3,74 Prozent geringer aus als in den Vorjahren. Hintergrund ist, dass der Arbeitsmarkt trotz aller Krisen stabil geblieben ist und es ordentliche Lohnabschlüsse gegeben hat, die Richtschnur der nachfolgenden Rentenanpassung sind. Laut Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2024 der Bundesregierung war noch eine Erhöhung von „nur“ 3,5 Prozent vorgesehen, die jetzige Ankündigung des BMAS liegt mit 3,74 Prozent leicht über diesem Niveau – eine erfreuliche Nachricht. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit ab 1.7.2025 von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Über alle weiteren Fragen zur anstehenden Rentenanpassung informiert die Deutsche Rentenversicherung auf ihren Internetseiten (Meldungen | Rentenanpassung 2025: Wieder deutliche Rentensteigerung | Deutsche Rentenversicherung).
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Krankenkassen-Zusatzbeitrag sich seit dem 1.1.2025 erhöht hat. Da sich der veränderte Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Rentenbezieher erst zwei Monate später auswirkt, wird der Krankenkassenbeitrag somit bei nachgängiger Rentenzahlung erst mit der Rentenzahlung für den Monat März angehoben, der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt von 1,7 auf 2,5 Prozent.
Sicherung des Rentenniveaus weiterhin politisches Ziel
Die langfristigen Vorausberechnungen der noch amtierenden Bundesregierung belegen, dass eine – wie im Koalitionsvertrag 2021 verabredete – dauerhafte Stabilisierung des aktuellen Rentenniveaus von rund 48 Prozent der letzten Bezüge ohne gesetzgeberische Eingriffe nicht erreicht werden kann; andernfalls würde das Rentenniveau bereits bis 2036 auf rund 44,9 Prozent absinken. Deshalb hat das Kabinett bereits im Juni 2024 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz (BT-Drs.20/11898) auf den Weg gebracht. Um die finanzielle Entwicklung des Rentensystems zusätzlich zu stabilisieren, plante die Regierung dabei, eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ einzurichten. Dies würde den Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten. Aus den Erträgen des Generationenkapitals sollen dabei langfristig Gelder für die gesetzliche Rentenversicherung generiert werden und deren Finanzierungsbasis erweitert werden. Nach dem Bruch der Regierung vom 6.11.2024 liegen diese Regierungspläne aber „auf Eis“.
Die SPD fordert auch im Rahmen der aktuellen Sondierungsgespräche für eine künftige Koalition, das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich festzuschreiben. Das könnte mittelfristig auf eine Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags hinauslaufen. Die Union will dagegen die Sozialbeiträge insgesamt nicht weiter steigen lassen, sondern wenigstens auf aktuellem Niveau stabilisieren. Sie liegen derzeit für Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei insgesamt rund 42 Prozent. Die Union will sie wieder in Richtung 40 Prozent bringen. Was aus diesen Plänen wird, werden die weiteren Koalitionsverhandlungen zeigen.
Weitere Informationen:
- Meldungen | Rentenanpassung 2025: Wieder deutliche Rentensteigerung | Deutsche Rentenversicherung
- Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juni 2024 für ein Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz, BT-Drs. 20/11898
- Meldungen | Änderungen des Krankenversicherungsbeitrags wirken sich bei Rentnern zeitversetzt aus | Deutsche Rentenversicherung