Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat vom 20.12.2024 ist durch die rückwirkende Änderung des Regionalisierungsgesetzes zum 1.1.2024 die Finanzierung des 59 Euro-Deutschlandtickets bis 31.12.2025 gesichert. Was danach passiert ist ungewiss.
Hintergrund
Seit 1.5.2023 kann mit dem Deutschlandticket der öffentliche Personennahverkehr deutschlandweit genutzt werden, mehr als 13 Mio Deutsche machen davon Gebrauch. Das Ticket kann für 49 Euro im Abonnement gekauft werden, lässt sich aber monatlich kündigen. Es ist gerade für Pendler in Ballungsräumen attraktiv, weil es oft deutlich günstiger ist als andere ÖPNV-Tickets. Bis Ende 2024 bleibt der Preis stabil bei 49 Euro. Da aber die Finanzierung für 2025 ungewiss war, haben Bund und Länder länger verhandelt mit dem Ergebnis, den Preis des Deutschlandtickets ab 1.1.2025 auf 58 Euro/Monat anzuheben. Dafür müssen sich Bund und Länder auf eine Anpassung des Regionalisierungsgesetzes einigen, dass die Verteilung der Finanzierungslasten regelt.
Einigung im Verkehrsausschuss des Bundestages
Durch die Annahme eines Änderungsantrages der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Verkehrsausschuss am 18.12.2024 (BT-Drs.20/14304) sollen bislang nicht verausgabte Regionalisierungsmittel des Bundes in Höhe von 350 Millionen Euro entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes nun doch den Bundesländern im kommenden Jahr zur Finanzierung des Deutschlandtickets zur Verfügung gestellt werden. Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen am Dienstag (17.12.2024) mit der CDU/CSU-Fraktion geeinigt. Allerdings dürfen diese Gelder von den Ländern nicht dafür benutzt werden, um vergünstigte Deutschlandtickets etwa für Schüler zu finanzieren.
Die Länder haben bereits angekündigt, dass sie den bisherigen Preis des Deutschlandtickets im kommenden Jahr von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat erhöhen werden. Das Deutschlandticket, das für den öffentlichen Personennahverkehr im gesamten Bundesgebiet gilt, wird von Bund und Ländern mit jeweils 1,5 Milliarden Euro finanziert. Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Sofern der Betrag den gesetzten Rahmen von 9 Milliarden Euro (je 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern für die Jahre 2023, 2024 und 2025) überschreitet, müssten die Länder geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zuschussbedarf ohne Rückgriff auf die nach § 5 RegG zur Verfügung gestellten Mittel zu decken. Dabei kommt auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets (nach oben) in Betracht.
Dem Kompromissbeschluss des Verkehrsausschuss haben sich am 20.12.2024 der Bundestag und nachfolgend der Bundesrat angeschlossen. Das geänderte Regionalisierungsgesetz kann damit nach Ausfertigung und Verkündung rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Weitere Zukunft des Deutschlandtickets ab 2026 ungewiss
Mit dem gefundenen Kompromiss ist die Kofinanzierung des Deutschlandtickets allerdings nur bis Ende 2025 gesichert. Aus den Reihen der Union hieß es im Verkehrsausschuss, dass die neue Bundesregierung nach den kommenden Neuwahlen (vss. am 23.2.2025) über die Finanzierung des Tickets beraten und entscheiden werde. Der Ausgang der Beratungen ist ungewiss, weil sogar innerhalb der Union die Finanzierungszukunft des Deutschlandtickets ungewiss ist: Während das CSU-Land Bayern etwa den Bund in vollständiger Finanzierungsverantwortung sieht, verweist die CDU darauf, dass die ÖPNV-Finanzierung Ländersache sei. Auch die im Bundesrat vertretenen Länder haben bereist die Erwartung geäußert, dass sich der Bund an einer auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets auch für den Zeitraum ab 2026 hälftig beteiligt und hierzu zeitnah ein erneutes Gesetzgebungsverfahren einleitet. Unter Berücksichtigung des Zeitplanes für die Neuwahlen, der Bildung einer neuen Regierung und der Neukonstituierung des nächsten Bundestages wird dies aber voraussichtlich frühestens ab Mai 2025 möglich sein. Damit bleibt im nächsten Jahr nicht viel Zeit, um Bund und Ländern Planungssicherheit bei der weiteren Finanzierung des Deutschlandtickets über 2025 hinauszugeben; kommt es zu keiner Einigung, dürfte eine Fortsetzung des Deutschlandtickets in 2026 ff kritisch werden.
Weitere Informationen:
- Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes BT-Drs. 20/12773
- Deutscher Bundestag Drucksache 20/13168 (zu Drucksache 20/12773) Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes – Drucksache 20/12773 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
- Beschlussempfehlung Verkehrsausschuss BT-Drs. 20/14304
- Deutscher Bundestag – Grünes Licht für Deutschlandticket im kommenden Jahr