Paukenschlag aus Brüssel: Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission überraschend mitgeteilt, dass die EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD auf Juni 2028 verschoben werden soll. Können deutsche Unternehmen jetzt aufatmen?
Hintergrund
Ich habe bereits berichtet, daher hier nur kurz zusammengefasst: Am 5.7.2024 ist die CSDDD im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und im Juli 2024 in Kraft getreten. Deutschland muss innerhalb von zwei Jahren die CSDDD in deutsches Recht umsetzen, also bis spätestens Juli 2026. Bemühungen auf Bundesebene, das deutsche LKSG bis dahin auszusetzen oder gar völlig aufzuheben und damit die Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten, sind bislang erfolglos geblieben.
Was bedeutet die CSDDD der EU für deutsche Unternehmen?
Die CSDDD gilt als EU-Richtlinie nicht unmittelbar für deutsche Unternehmen, sondern erst, wenn sie der deutsche Gesetzgeber entsprechend umgesetzt hat. Dazu muss in Deutschland das LKSG aus 2021, das seit 1.1.2023 gilt, angepasst werden, um die Vorgaben der CSDDD umzusetzen; allerdings könnte der deutsche Gesetzgeber über den Inhalt der CSDDD auch hinaus regulieren, also den Inhalt der CSDDD für deutsche Unternehmen sogar verschärfen; einen Gesetzentwurf hierfür gibt es bislang nicht.
Die CSDDD tritt für Unternehmen in der EU stufenweise wie folgt in Kraft:
- 3 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen Euro,
- 4 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro und
- 5 Jahre nach Inkrafttreten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro
EU-Kommission mit Rolle rückwärts
Die Europäische Kommission will die Anwendung des CSDDD nun um ein Jahr verschieben und die Auflagen für Unternehmen deutlich abschwächen. Eine Verschiebung des Stichtags für die Regeln auf Juni 2028 werde Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Auflagen vorzubereiten, teilte die EU-Kommission am 26.2.2025 mit.
Die EU reagiert damit auf massiven Druck aus der Wirtschaft, die über bürokratische Auflagen klagt – insbesondere aus Brüssel. Denn Unternehmen in der EU unterliegen hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechten, Gewährleistung von Arbeitsschutzregeln und Einhaltung von Umweltschutzstandards in Lieferketten sehr viel schärferen Auflagen als ihre Wettbewerber etwa aus USA oder China. Angesichts drohender Zölle für Importe aus der EU in die USA würden sie damit zusätzlich an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen.
Die von der EU-Kommission angekündigte Verschiebung der CSDDD auf Juni 2028 wäre vor diesem Hintergrund sehr zu begrüßen, weil sie zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten wenigstens verschiebt und den Unternehmen Gelegenheit gibt sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Wie geht’s weiter?
Die Legislativvorschläge werden nun dem EU- Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an CSRD, CSDDD (sowie der ebenfalls betroffenen CSRD und CBAM) treten in Kraft, sobald Rat und Rat eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt ist. Die Kommission hat die Mitgesetzgeber aufgefordert, dieses Sammelpaket vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD und der Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD, da sie darauf abzielen, die von den Interessenträgern festgestellten zentralen Bedenken auszuräumen.
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