Grundstückskaufvertrag: Zur Rückgängigmachung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung

Häufig ist eine Immobilienveräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass eine Steuerveräußerung vorliegt oder zur Steuerpflicht optiert wird.

Mit Urteil vom 20.10.2015 (Az: XI R 40/13) hat der BFH entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkunden Vertrag erklärt werden kann. Mit BMF-Schreiben vom 2.8.2017 übernimmt die Finanzverwaltung diese Auffassung und erklärt weiterhin, dass gleiches auch für die Rücknahme des Verzichts auf Umsatzsteuerbefreiung gilt.

In einem aktuellen Verfahren (Az: XI R 22/19) muss der BFH nun jedoch klären, ob die nachträgliche Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung beim Grundstückskaufvertrag tatsächlich unwirksam ist, weil eine angebliche Bindungswirkung an den ersten notariell beurkundeten Vertrag besteht.

Weitere Informationen:

Verfahrensverlauf | BFH – XI R 22/19 – anhängig seit 20.01.2020

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