Grundsteuer-Reform: Es kann teuer werden, muss aber nicht, wird es aber wohl!

Weil der BFH (Az: II R 16/13) die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem 1.1.2009 (zu Recht) für verfassungswidrig hält, hatte er im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvL 11/14) beauftragt. 

Da in dem vorliegenden Verfahren zu erwarten ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte kassieren wird, stellt sich die Frage, wie es mit der Grundsteuer weitergeht. Sicherlich wird es eine (wie auch immer geartete) Übergangsfrist geben, doch was passiert danach? Ein Reformvorschlag des Bundesrates, den lediglich Hamburg und Bayern ablehnen, sieht die Neubewertung sämtlicher Grundstücke vor.

Die Folge dürfte insbesondere sein, dass insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen die Immobilienbewertung förmlich explodieren und durch die Decke gehen wird. Es wundert daher nicht, dass gerade Hamburg und Bayern gegen den Vorschlag sind.

Bliebe nach der Neubewertung alles beim Alten, würde die Grundsteuer genauso in die Höhe schießen. Dies muss selbstverständlich nicht so sein, denn eine Folgeexplosion der Grundsteuer könnte verhindert werden, indem die Grundsteuer-Hebesätze der Gemeinden nach unten korrigiert würden. Steuererhöhungen könnten also in diesem Bereich verhindert werden, auch wenn die Immobilienbewertungen explodieren.

Selbstverständlich gilt dabei jedoch zu bedenken, dass dies Sache der jeweiligen Gemeinden ist. Insbesondere finanzschwache Kommunen werden daher sicherlich die Gelegenheit nutzen, um ein höheres Steueraufkommen einzustreichen. Es bleibt dabei jedoch zu hoffen, dass dies Einzelfälle sein werden und in der Vielzahl die Mehrbelastungen verhindert werden. Die Hoffnung stirbt allerdings bekanntlich zuletzt.

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