Die Finanzminister der Länder haben es endlich beschlossen. Die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung wird bis zum Ende Januar 2023 verlängert. Für Grundstücksbesitzer und die beratenden Berufe dürfte dies mit Freude gesehen werden. Professor Jahn hat die gute Nachricht hier schon im Blog aufgegriffen. Hier noch ein paar weitere wichtige Aspekte und Denkanstöße.
Hintergrund
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 hatte es in sich. Das Gericht stellte fest, dass die Berechnung der Grundsteuer in ihrer bis dato gültigen Fassung nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Nach Ansicht des BVerfG führte das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 „zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen“, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gab. Entsprechend wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, innerhalb bestimmter Fristen eine verfassungskonforme Regelung zu etablieren, welcher der Gesetzgeber nachkam.
Ihre Gültigkeit entfalten soll die neue Grundsteuer dann ab 2025. Die völlig veraltete Berechnung der Grundstückswerte – immerhin wurde in den alten Bundesländern auf Daten aus dem Jahre 1935 und in den neuen Bundesländern auf Daten aus dem Jahre 1964 zurückgegriffen – macht es nunmehr erforderlich, dass rund 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden müssen – keine leichte Aufgabe.
Lücken und Tücken bei der Übermittlung
Zur Berechnung der neuen Werte benötigen die jeweiligen Ämter von allen Eigentümern Detail-Daten. Es geht vornehmlich um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. Besitzer sollen diese Daten in einer Steuererklärung über die Steuersoftware „Elster“ oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen. Ein entsprechendes Schreiben ging den Eigentümern in den zurückliegenden Monaten zu.
Die Daten können seit dem 01.07.2022 übermittelt werden und mussten zunächst bis zum 31.10.2022 spätestens geliefert werden – eine nicht zu unterschätzende Frist. Dabei machte nicht nur die Kurzfristigkeit Probleme, sondern auch die „Beamtensprache“ von Elster. Fachleute warnten frühzeitig, dass die fristgerechte Übermittlung schiefgehen könnte, weil es viel zu kompliziert sei.
Auch die technischen Schwierigkeiten, die sich nach wenigen Tagen zeigten, führten zu diesem Schluss und machten das Projekt instabil: So war das Programm „Elster“ bereits im Juli kurz lahmgelegt, weil zu viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten.
Frist nunmehr verlängert
Die Finanzminister zogen nunmehr die Reisleine, um den Schaden zu begrenzen und das Projekt nicht scheitern zu lassen. Die Frist wurde nunmehr mittels eines BMF-Schreibens um drei Monate verlängert.
Die Fristausdehnung kann nur begrüßt werden und ist von wesentlicher Bedeutung, sowohl für die einzelnen Bürger, die Unternehmerschaft und die beratenden Berufe. Denn blickt man eine Woche zurück, so musste – mit Schrecken – festgestellt werden, dass die Abgabequote zu diesem Zeitpunkt bei 18% lag. Demnach fehlten von den 36 Mio. zu bewertenden Grundstücken noch Angaben zu rund 82%, wie das Bundesfinanzministerium erläuterte.
Es wird sich zeigen, inwiefern eine Verlängerung der Frist bis Ende Januar des kommenden Jahres ausreichend ist. Dass dann tatsächlich alle notwendigen Daten vorliegen und die fehlenden Vier-Fünftel der Angaben gemacht wurden, bleibt ungewiss.