Grunderwerbsteuer: Aggressionen bei Share-Deals

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, kostet dieser Vorgang auch Grunderwerbsteuer.

Aus dieser Regelung folgt auch, dass nach Ablauf von fünf Jahren die restlichen Anteile ohne Anfall von Grunderwerbsteuer übergehen können. Werden solche Gestaltungen angegangen, sprechen Politiker bereits von aggressiven Steuergestaltungen, obwohl das Grunderwerbsteuergesetz eine solche Möglichkeit schließlich ganz offensichtlich ermöglicht.

Ausweislich des Berichtes der Finanzministerkonferenz vom 21. Juni 2018 soll die Finanzverwaltung mittlerweile jedoch gegen die Steuervermeidung durch Share-Deals etwas unternehmen. Dabei mussten die Finanzminister jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass verfassungsrechtlich einer weitreichenden Verhinderung der Steuervermeidung durch Share-Deals Grenzen gesetzt sind.

Dennoch sind Mittel und Wege gegeben dem Steuerpflichtigen die Gesetze im Endeffekt so madig wie möglich zu machen. So ist zukünftig geplant, dass die Haltefrist von aktuell fünf Jahren mal eben auf zehn Jahre verdoppelt wird. Insoweit sind Gesetzesentwürfe bereits auf den Weg gebracht.

Wer daher plant eine entsprechende Gestaltung anzugehen, sollte folglich den zeitlichen Horizont immer noch im Blick haben.

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