Am 3.5.2022 hat das BMF mitgeteilt, dass die ersten beiden Säulen des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen starten. Am 4.5.2022 hat die EU-Kommission diese Maßnahmen gebilligt: Ein update.
Hintergrund
In der aktuellen Situation des Ukraine-Krieges geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen, ferner die Folgen der Unterbrechung von Lieferketten unmittelbar zu dämpfen. Deutschland hatte deshalb nach Beschluss der Bundesregierung vom 8.4.2022 eine Beihilferegelung bei der Kommission angemeldet, mit der bis zu 20 Mrd. € für die Unterstützung von Unternehmen bereitgestellt werden. In Betracht kommen direkte Zuschüsse, Steuer- oder Zahlungsvergünstigungen, rückzahlbare Vorschüsse, Bürgschaften, Darlehen, Eigenkapital und Hybridfinanzierung – ich hatte berichtet.
Erste zwei Programmsäulen gehen an den Start
Die ersten beiden Programme sind nach Mitteilung des BMF vom 3.5.2022 nun startklar:
- Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29.4.2022 gestellt werden.
- Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, soll in Kürze starten. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9.5.2022.
EU-Kommission gibt grünes Licht
Da die Entscheidung über Anträge erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission erfolgen kann, hat die Bundesregierung zügig mit der EU-Kommission verhandelt: Mit Erfolg! Denn am 4.5.2022 hat die EU-Kommission eine Rahmenregelung mit einem Budget von rund 11 Mrd. EUR genehmigt, mit der Deutschland vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland Unternehmen aller Wirtschaftszweige unterstützen kann. Mit dieser Rahmenregelung, die von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden verwaltet wird, können Beihilfen in Form von Kreditbürgschaften („Garantieregelung“) und zinsvergünstigten Darlehen („Regelung für zinsvergünstigte Darlehen“) gewährt werden.
Fazit:
Das ist ein guter Tag für Unternehmen, die wirtschaftlich mit den Folgen des Russland/ Ukraine-Konflikts zu kämpfen haben. Diese Unternehmen können jetzt umgehend über ihre Berater entsprechende Unterstützungsmittel beantragen.
Ausstehend sind aber die weiteren Bausteine des von der Bunderegierung beschlossenen Maßnahmenpakets vom 8.4.2022. Wir bleiben am Ball….!
Quellen
- BMF-Pressemitteilung v. 3.5.2022: Bundesfinanzministerium – Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet Schritt für Schritt
- EU-Kommission PM vom 4.5.2022: Staatliche Beihilfen (europa.eu)
- Beschluss der Bundesregierung vom 8.4.2022: Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen (bundesfinanzministerium.de)