Die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills nach IFRS war lange diskutiert worden. Der Beginn der Pandemie hatte die Entscheidung verzögert. Es wurde viel hin und her diskutiert, doch nun steht es fest: Es bleibt bei der derzeitigen Regelung. Der Goodwill nach IFRS wird also weiterhin nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur außerplanmäßig. Die Entscheidung hat das IASB in der Sitzung im November gefällt.
In den letzten Jahren habe ich mehrere Studien zum Goodwill in den Bilanzen der Index-Unternehmen gemacht. Die Erkenntnisse? Erschreckend! Der Anteil des Goodwills macht nicht nur einen Großteil des Gesamtvermögens aus. Es gibt auch Unternehmen, bei denen der Goodwill größer ist als das Eigenkapital.
Hintergründe der Entscheidung
Worauf beruht diese Entscheidung? Das IASB hat die Rückmeldungen der Interessensgruppen ausgewertet. Bei den Studienergebnissen zum Goodwill nicht verwunderlich, dass die Sorge vor der Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung groß war, denn schließlich profitieren viele Interessensgruppen von geringen Goodwill-Abschreibungen, die den Gewinn des Unternehmens schonen.
Was jedoch bereits im September vom IASB festgelegt wurde: Die Angabepflichten zu Informationen über die spätere Wertentwicklung einer Akquisition wurden in IFRS 3 ergänzt. Auch dies ist eine Reaktion der Rückmeldungen der Unternehmen. Immerhin soll es hier mehr Transparenz geben. Inwieweit diese Angabepflichten für Investoren vergleichbar sein werden, wird die Praxis zeigen. Anders als konkrete Beträge gehe ich davon aus, dass ein Vergleich der Textinformationen deutlich schwieriger werden wird. Hier wird sich erst eine Best Practice herauskristallisieren müssen.
Wie geht’s weiter?
Die Probleme der Durchführung der Wertminderungstest haben aufgrund der Entscheidung des IASB weiterhin eine große Bedeutung, denn nur wenn diese eine Wertminderung ergeben, wird wie in der Vergangenheit überhaupt eine Abschreibung auf den Goodwill durchgeführt werden müssen. Wie schnell Geschäftsmodelle veralten könnten, hat sich in der Pandemie an der ein oder anderen Stelle deutlich gezeigt. Daher ist es wünschenswert, dass das IASB einen Entwurf zur Vereinfachung sowie Verbesserung des Wertminderungstests veröffentlichen wird.
Vielleicht bin ich einfach nur zu pessimistisch, aber bei den derzeitigen doch eher bescheidenen wirtschaftlichen Aussichten und der aktuellen konjunkturellen Lage frage ich mich, wie lange die Zeitbomben noch in den Bilanzen ticken. Denn schließlich bedeutet ein Nachfragerückgang mitunter auch einen geringeren Goodwill bzw. einen zu hohen Kaufpreis eines Unternehmenskaufes in der Vergangenheit.
Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell die wirtschaftliche Tragfähigkeit von einem Geschäftsmodell ins Wanken geraten kann. Gleiches ist damit auch für getätigte Firmenkäufe möglich. Wenn auch die Zeitbomben nicht im nächsten Jahr platzen, so ist doch zumindest ein Vorteil von mehreren Jahrzehnten bzw. 100 Jahren durch einen Firmenkauf meines Erachtens doch alles andere als realistisch.
Die nächsten Jahre werden zeigen, welche Prognosen eintreffen werden.
Lesen Sie hierzu auch:
- Entwicklung des Goodwill im DAX – Wiedereinführung der planmäßigen Abschrei-
bung, PiR 2020 S. 345-349 - Unterjähriger Werthaltigkeitstest beim Goodwill in der Corona-Pandemie – Prakti-
sche Umsetzung in den Halbjahresfinanzberichten des DAX, PiR 2020 S. 318-322 - Entwicklung des Goodwills im DAX – Diskussion der Wiedereinführung der plan-
mäßigen Abschreibung nach IFRS, in Freiberg u.a. [Hrsg.]: Festschrift zum 65.
Geburtstags von Dr. Norbert Lüdenbach – Fragestellungen und Perspektiven der
Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Seite 201-220