Gewerbesteuer-AdV: Verzicht auf Sicherheitsleistungen stets beim Finanzamt beantragen

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

  • Die Aussetzung des Gewerbesteuermessbescheides/Grundlagenbescheides ist beim Finanzamt zu beantragen ist (siehe AEAO Tz. 5 zu § 361). Eine zeitnahe Benachrichtigung der Gemeinde über den Antrag durch den Berater kann aber nicht schaden.
  • Über die Sicherheitsleistung entscheiden die Gemeinden, soweit diese für die Festsetzung der Gewerbesteuer zuständig sind. Das Finanzamt darf jedoch anordnen, dass die Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheids von keiner Sicherheitsleistung abhängig zu machen ist (H 1.7.GewStH). Der Verzicht auf Sicherheitsleistungen ist daher sinnvollerweise bereits beim Finanzamt zu beantragen. Auch hier kann es nicht schaden, den Antrag auf Verzicht von Sicherheitsleistungen bei der Gemeinde zusätzlich zu stellen.

Hinweis: Mich würde interessieren, welche Erfahrungen Sie mit Aussetzungsanträgen zur Gewerbesteuer gemacht haben.

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