Nicht in das Nennkapital der Kapitalgesellschaft geleistete Einlagen müssen am Schluss jeden Wirtschaftsjahres im sogenannten steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Gerade bei Startups kann sich ein bestimmtes, nachfolgend beschriebenes Vorgehen empfehlen.
Verdeckte Einlagen oder auch Einstellungen in die Kapitalrücklage werden im steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen. Das steuerliche Einlagekonto ist dann ausgehend von dem Stand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben.
Gerade bei Startups kommt es nun vor, dass hier der Gesellschaft Geld im Wege von Einlagen oder Einstellungen die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt wird.
Das Problem ist dann, wie man dieses Geld wieder (steuerneutral) herausbekommt. Leistung der Kapitalgesellschaft mindern nämlich das steuerliche Einlagekonto unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung nur dann, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Hier spricht man auch von der gesetzlichen Verwendungsreihenfolge beim Einlagekonto.
Das steuerliche Einlagekonto kann also nur gemindert werden, wenn es den ausschüttbaren Gewinn zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigt. Solche „Ausschüttungen“ aus den Einlagekonto unterliegen beim Gesellschafter nicht der Einkommensteuer. Zwar mindern sie die Anschaffungskosten auf die Beteiligung, häufig ist den Handelnden jedoch die steuerfreie „Ausschüttung“ lieber.
Insbesondere bei Gesellschaften ohne oder fast ohne ausschüttbaren Gewinn zum Schluss des Vorjahres ist daher Obacht geboten, wenn die Gesellschafter in der Vergangenheit Einlagen ins steuerliche Einlagekonto geleistet haben und die Gesellschaft ausweislich der unterjährigen Buchführung an der Gewinnschwelle steht. In entsprechenden Fällen können dann steuerfreie „Ausschüttungen“ aus dem Einlagekonto erzielt werden.
Da dies eine Situation ist, die gerade häufig bei Startups entsteht, die vor der Gewinnschwelle stehen, sollte hier vermehrt auf diese Möglichkeit geachtet werden.