Der Beitragssatz der sozialen gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 1.1.2025 um 0,2 Prozentpunkte auf dann bundeseinheitlich 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder angehoben. Der von der Bundesregierung am 10.12.2024 beschlossenen Pflegebeitrags-Anpassungsverordnung (PBAV) hat der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt.
Hintergrund
Die finanzielle Situation der Pflegeversicherung spitzt sich weiter zu: Allein für dieses Jahr erwartet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro. Durch den demografischen Wandel steht deshalb die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen. Bereits jetzt ist eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen hat, als es zu erwarten gewesen wäre. Steigende Kosten für die Pflege entstehen nächstes Jahr auch dadurch, dass Beschäftigte in der Altenpflege ab 1.7.2025 mehr Geld bekommen: Der Mindeststundenlohn steigt für Pflegekraftkräfte auf 20,50 Euro/Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro/Stunde und Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro/Stunde.
Bundesrat stimmt Anpassungsverordnung zu
Um die Finanzierung der Pflegeversicherung kurzfristig zu sichern, hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums auf Basis von § 55 SGB die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte ab dem 1.1. 2025 auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat die Anpassungsverordnung am 5.12.2024 zur Kenntnis genommen. Jetzt hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 20.12.2024 der PBAV zugestimmt. Diese kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden, so dass sie zum 1.1.2025 in Kraft treten kann.
Einordnung und Bewertung
In den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf mit 270.000 bzw. 360.000 schneller zugenommen, als dies rein demografisch zu erwarten gewesen wäre. Schon im ersten Quartal 2025 hätte ohne Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags die Zahlungsunfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung gedroht. Durch die beschlossene Anhebung steigen die Einnahmen jährlich um rund 3,7 Milliarden Euro. Damit ist die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sichergestellt.
Allerdings ist die Frage, wie lange die jetzt beschlossene Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags auskömmlich ist. Die Abgeordneten der FDP wollen im Rahmen einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/14414) inzwischen wissen, wie sich nach Einschätzung der noch amtierenden Minderheitsregierung die Einnahmen und Ausgaben der Pflegeversicherung nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025, 2026 und 2027 entwickeln werden. Setzt sich der Trend des demografischen Wandels unverändert fort, könnte die gesetzliche Pflegeversicherung schon bald auf zusätzliche Mittel angewiesen sein.
Hinzukommt, dass auch im Übrigen durch die Anhebung der Krankenversicherungs(zusatz)beiträge die Sozialabgabenlast ab 2025 deutlich steigt, und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat bereits gemahnt, dass der von der Bundesregierung prognostizierte durchschnittliche Anstieg des Zusatzbeitrags in Höhe von 2,5 Prozent in vieln Fällen nicht ausreichen werde.
Weitere Informationen
- Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 – (PBAV)
- BR-Drucksache 605/24
- Kleine Anfrage der FDP BT-Drs. 20/14414