Gesetzesentwurf zur Streitbeilegung bei der Doppelbesteuerung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem ein neues Verfahren zur Beilegung von Streitfällen über Doppelbesteuerungsabkommen eingeführt werden soll. Die aktuellen Verfahren sehen teilweise keinen Einigungszwang vor.

Der Hintergrund

Doppelbesteuerungssachverhalte entstehen, wenn zwei souveräne Steuer-Jurisdiktionen auf dasselbe Besteuerungssubstrat zugreifen. Bisher erfolgte die Beilegung einer von einem betroffenen Steuerpflichtigen vorgebrachten Doppelbesteuerungsstreitigkeit, indem die jeweiligen Staaten teilweise auf ihre Besteuerungsrechte verzichteten.

Aktuell besteht kein Einigungszwang

Gegenwärtig sehen die bestehenden Verfahren zumindest teilweise keinen Einigungszwang dieser Staaten durch eine Schiedsverfahrensphase vor. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird nun innerhalb der EU ein weiteres Streitbeilegungsverfahren eingeführt, dass diese Schiedsverfahrensphase für alle Doppelbesteuerungsstreitigkeiten vorsieht. In dieser Schiedsverfahrensphase wird die Streitfrage einem beratenden Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt, von dessen Stellungnahme die zuständigen Behörden jedoch abweichen könnten.

Das neue Verfahren

Sollten sich die zuständigen Behörden jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Übermittlung dieser Stellungnahme nicht verständigen, so sollen diese inhaltlich an diese Stellungnahme gebunden werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn der Steuerpflichtige der abschließenden Entscheidung über die Streitfrage zustimmt und auf Rechtsbehelfe verzichtet, sollen die fraglichen Steuerbescheide des Steuerpflichtigen zukünftig entsprechend zu ändern sein.

Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (19/12112) vor.

Derzeit vermisst der Bundesrat in dem Entwurf noch Regelungen zur Information und Mitwirkung der Landesfinanzbehörden und bittet darum, die Beteiligungsrechte der Länder in der Schiedsverfahrensphase sicherzustellen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag der Länder in ihrer Gegenäußerung zu.

Weitere Informationen:

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung 21.08.2019 (hib 910/2019)

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