Geplante neue Mindeststeuer – Geldregen für den Fiskus?

Am 10.7.2023 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Was bedeutet die Einführung einer Mindeststeuer?

Hintergrund

Bereits am 20.3.2023 hatte das BMF einen Diskussionsentwurf für ein Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht, der jetzt zu einem offiziellen Referentenentwurf des BMF wurde. Hintergrund ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer, auf die sich die Staatengemeinschaft vor geraumer Zeit verständigt hat, um eine angemessene Besteuerung weltweit operierender Konzerne wie Google, Apple oder Microsoft sicherzustellen, die bislang ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer „verschieben“ – ich habe im Blog darüber berichtet.

Worum geht es in dem geplanten Mindeststeuergesetz?

Gesetzgeberisches Ziel ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung auf EU-Ebene. Der Referentenentwurf enthält deshalb in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15.12.2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (ABl. L 328 vom 22. 12.2022, S.1, berichtigt in ABl. L 13 vom 16.1.2023, S.9 – Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL), alle notwendigen Elemente für die Anwendung der Nachversteuerungsvorschriften ab dem 31. 12.2023 in einem neu eingeführten Mindeststeuergesetz (MinStG).

Die in der internationalen Vereinbarung enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine

  • globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen,
  • schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken
  • und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.

Welche fiskalischen Auswirkungen hätte eine Mindeststeuer?

Nach BMF-Schätzungen ergibt sich aus dem geplanten Mindeststeuergesetz für die Wirtschaft ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 40,6 Mio. Euro, ferner ein Einmalaufwand von über 322 Mio. Euro, vor allem für die Anpassung digitaler Bearbeitungsabläufe. Die Steuereinnahmen für den deutschen Fiskus sind ab Einführung gewaltig, wenn weltweit operierende Konzerne einen Teil ihrer Gewinne in Deutschland versteuern müssen. Das Mindeststeuergesetz ist in seinem Kern auch alternativlos, weil die o.g. EU-Richtlinie zwingend in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Wie geht´s weiter?

Der BMF-Entwurf geht jetzt ins parlamentarische Beratungsverfahren und die Ausschüsse. Dort wird der Entwurf voraussichtlich im Herbst 2023 diskutiert und dann  ggf. mit Änderungen abschließend im Bundestag beraten. Wir bleiben dran!!!

Weitere Informationen:
BMF-Referentenentwurf für ein Mindeststeuergesetz

2 Gedanken zu “Geplante neue Mindeststeuer – Geldregen für den Fiskus?

  1. „Die Steuereinnahmen für den deutschen Fiskus sind ab Einführung gewaltig, wenn weltweit operierende Konzerne einen Teil ihrer Gewinne in Deutschland versteuern müssen.“ Mit dieser Auffassung dürfte Herr Jahn ziemlich alleine dastehen. Wenn nicht lokale Körperschaftsteuern angepasst werden, dann werden nationale Ergänzungssteuern dafür sorgen, dass die Einnahmen in den jeweiligen Jurisdiktionen verbleiben. Diese NES werden in fast allen Jurisdiktionen geplant. Von diesen „gewaltigen“ Einnahmen geht mE also weder die Finanzverwaltung selbst, noch die Literatur zu diesem Thema aus. Bei dem „Wir bleiben dran“ mit drei Ausrufezeichen, wünsche ich viel Erfolg. Übrigens wäre das fast wörtliche Übersetzen einer Richtlinie nicht alternativlos – eine Umsetzung durch Einbettung ins deutsche Steuerrecht hätte ggf. die große Unsicherheit bei einer solchen Vielzahl dem Steuerrecht unbekannter Rechtsbegriffe und Systematiken vermieden.

    • Der deutsche Fiskus geht jedenfalls von Steuermehreinnahmen aus. Dass die Umsetzung der Richtlinie „alternativlos“ ist meint, dass der deutsche Gesetzgeber kein Wahlrecht hat – er muss eine EU-Richtlinie in innerstaatliches Recht umsetzen.

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