Gestern habe ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Gebäude in Sanierungsgebieten: Fiskus misstraut den Gemeinden“ veröffentlicht. Es geht darum, dass die Finanzämter im Hinblick auf die erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG wieder ein eigenes Prüfungsrecht erhalten sollen. Der Fiskus misstraut hier den Gemeinden, deren Bescheinigung nach § 177 BauGB einen Grundlagenbescheid darstellt, der nach bisheriger Rechtslage nicht angezweifelt werden darf.
Mein Fazit dazu: „Es ist eine Bankrotterklärung, wenn der Gesetzgeber erklärt, dass die eine Verwaltung das Handeln einer anderen Verwaltung kontrollieren muss, weil die Verwaltung Nr. 1 in der Vergangenheit zu oft schlampig gearbeitet hat.“ Doch nun gibt es einen Schildbürgerstreich erster Güte, der genau umgekehrt wirkt: Die Gemeinden wollen ihrerseits die Finanzämter überprüfen! Sie glauben es nicht? Dann kennen Sie den Bürgermeister der Stadt Dormagen schlecht.
Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, will die Stadt Dormagen einen Betriebsprüfer einstellen, der die Außenprüfungen des Finanzamtes bei Großunternehmen begleitet. Vorbild sollen drei Städte in der Region sein, die bereits so verfahren würden. Aufgrund der positiven Erfahrungen sei der Mehraufwand bei den Personalkosten in Höhe von rund 100 000 Euro im Jahr gerechtfertigt. Im Fokus habe die Stadt Großunternehmen, „die den steuerrechtlichen Rahmen weitestgehend ausschöpfen.“ Die Stadt erwarte sich durch die Prüfungsbegleitung jedenfalls Mehreinnahmen.
Also: Finanzamt kontrolliert Gemeinden. Gemeinden kontrollieren Finanzamt. Wenn das so weitergeht kontrollieren sich künftig alle Verwaltungen gegenseitig. Wie wäre es mit „Polizei kontrolliert Steuerfahndung“ oder „Finanzämter kontrollieren Sozialversicherung“? Ich glaube, so etwas nennt man „Matrixorganisation“.
Und da fragen wir uns, wo unsere Steuergelder bleiben.
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