Der BFH hat in seinem Urteil vom 14.11.2018 (XI R 16/17) entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist. Das führt dazu, dass die Leistungen aus entgeltlichen Garantiezusagen des Händlers in bestimmten Konstellationen zwar umsatzsteuerfrei sind, dafür aber der Versicherungssteuer unterliegen.
Die Folgen aus dieser Rechtsprechung sind weitreichend
Händler, die selbst Garantiezusagen erteilen, gelten als Versicherer, müssen sich als solche registrieren lassen, Versicherungssteuer abführen und die entsprechenden Aufzeichnungspflichten beachten. Die Behandlung der Garantiezusage als umsatzsteuerfreie Versicherungsleistung führt im Übrigen dazu, dass der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen entfällt, die später in eine „Garantie-Reparatur“ einfließen. Alles in allem ist der Aufwand, der sich aus der Rechtsprechung ergibt, enorm.
Das BMF hat sich daher auch zunächst viel Zeit gelassen, um die Rechtsprechung umzusetzen. Mit Schreiben vom 11.5.2021 (III C 3 – S 7163/19/10001 :001) hat es dann aber die Anwendung des Urteils verfügt, und zwar zunächst nur mit einer relativ kurzen Übergangsfrist. Doch die vom BMF zunächst erlassene Übergangsregelung (Anwendung ab 1. Juli 2021) hatte sich als viel zu kurz erwiesen und wurde daraufhin verlängert. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sollten auf Garantiezusagen anzuwenden sein, die ab dem 1. Januar 2022 abgegeben werden. Offenbar reicht aber auch diese Frist nicht aus. Nunmehr hat das BMF eine Anwendung erst ab dem 1. Januar 2023 verfügt (BMF, Schreiben v. 18.10.2021 – III C 3 – S 7163/19/10001 :001). Damit dürften viele Kfz-Händler und ihre Berater aufatmen.
Ich nehme an, dass Betroffene die ganze Sache angesichts der neuen Übergangsregelung erst einmal verdrängen. Doch das sollten sie nicht, denn ein Jahr geht schnell vorbei und die Probleme verschieben sich nur. Mitunter müssen Lagerverwaltungs- und Rechnungswesensysteme angepasst und Vorsteuerschlüssel zur Verteilung von Gemeinkosten gefunden werden. Diese Aufteilungsschlüssel sollten möglichst in 2022 gefunden werden.
Weitere Informationen: