Es war ein harter Fight: Nach der zunächst im Bundesrat von der Union abgewehrten Ablösung des sog. Hartz-IV durch das neue Bürgergeld, ist in letzter Sekunde doch noch die Einigung gelungen. Dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben am 25.11.2022 Bundestag und Bundesrat abschließend zugestimmt, das neue Bürgergeld kommt plangemäß ab 1.1.2023.
Hintergrund
Ich habe im Blog wiederholt über das größte sozialpolitische Vorhaben der Ampelregierung in der laufenden Legislatur berichtet, das neue Bürgergeld, das die Regelungen der seit 2003 geltenden Hartz-IV-Regelungen im Wesentlichen ablösen soll.
Am 23.11.2022 haben sich die Vertreter aus Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor.
Änderungen beim Bürgergeld
Die von Bundestag und Bundesrat jetzt final beschlossene Gesetzesversion sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
- Die sechsmonatige, weitgehend sanktionsfreie Vertrauenszeit zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs fällt weg. Statt nur um zehn Prozent sollen die Regelleistungen von Beginn an in Stufen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können.
- Die bisherige Karenzzeit von zwei Jahren wird auf ein Jahr verkürzt. In dieser Zeit soll die Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden. Das Schonvermögen bleibt künftig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrechnung geschützt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behalten wie ursprünglich geplant.
- Schutz des Wohneigentums: Nach dem Gesetz zählt ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zum Schonvermögen, bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter. Nach dem Kompromiss können auch größere Häuser bzw. Wohnungen zum Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine besondere Härte entstünde.
- Höhere Freibeträge bei Nebenjobs: Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste gelten bis zu drei Monate nach Schulabschluss. Das ist eine begrüßenswerte Änderung!
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