Tätigkeitsbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung von 2018 liegt vor
Ende Januar legte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die umgangssprachlich auch als Bilanzpolizei bezeichnet wird, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vor. Wie sich bei den Erläuterungen der Prüfungen und Fehlerfeststellungen zeigt, bestätigt sich hier die These der Rechnungswesen-Koryphäe Moxter. Er bezeichnete einst das immaterielle Vermögen als „Sorgenkinder“ der Bilanzierung.
Fehlerquote bei Index-Unternehmen gestiegen
Die DPR führte 84 Prüfungen durch, von denen bei 15 % ein Fehler festgestellt wurde. Überraschend war an dieser Stelle die gestiegene Fehlerquote bei Index-Unternehmen. Bei den Nicht-Index-Unternehmen ist diese im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Firmen werden im Bericht nicht genannt. Daher kann lediglich spekuliert werden, wie es dazu kam. Index-Neulinge könnten geprüft worden sein (ein Index-Unternehmen wird ca. alle 4 bis 5 Jahre, ein Nicht-Index-Unternehmen alle 8 bis 10 Jahre geprüft). Bei den geprüften Index-Unternehmen, wurden bei einem DAX-, drei SDAX- sowie zwei TecDAX-Unternehmen jeweils Fehler in der Rechnungslegung festgestellt.
Fehlerarten der geprüften Unternehmen
Die Fehler lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
- Umfang und Anwendungsschwierigkeiten bei den IFRS bezüglich der Abbildung komplexer Geschäftsvorfälle
- Unzureichende Berichterstattung im Anhang und Lagebericht
Die Fehler durch eine unzureichende Berichterstattung sind im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Hier hat sich vielleicht das zunehmende Interesse an den Unternehmen seitens der Investoren positiv ausgewirkt. Aktionäre nehmen nicht nur ihr Stimmrecht heutzutage eher wahr als noch vor einigen Jahren, sondern wollen auch Antworten auf ihre Fragen bei der Hauptversammlung. Durch diese Aktivitäten erfolgt die Kontrolle der Berichterstattung so möglicherweise vermehrt über interessierte und kritisch nachfragende Aktionäre. Zudem war die Lageberichterstattung einer der Prüfungsschwerpunkte der DPR im letzten Jahr, was sich sicherlich auch positiv auf die Lageberichte der Unternehmen ausgewirkt hat.
Goodwill führt bei der Anzahl der Einzelfehler
Bei den Anwendungsschwierigkeiten der IFRS liegt der Goodwill an erster Stelle. Bei sechs Unternehmen wurden im Bereich Goodwill, Unternehmenskauf bzw. -verkauf Fehler bei der Rechnungslegung festgestellt. Beispielsweise wurde die Kaufpreisallokation nicht sachgerecht vorgenommen oder die Anhangangaben im Zusammenhang mit der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes waren unvollständig. Auch bei der Werthaltigkeit von Marken gab es fehlerhafte Ausweise.
Der Goodwill ist nicht nur für die DPR ein Sorgenkind. Auch die Wirtschaftsprüfer sahen bei der Abschlussprüfung der DAX-Unternehmen im Jahr 2017 die Werthaltigkeit des Goodwills als einer der besonders wichtigen Prüfungsinhalte. Durch den neuen Bestätigungsvermerk müssen nun diese sog. Key Audit Matters im Bestätigungsvermerk des Geschäftsberichtet dargestellt werden.
Prüfungsschwerpunkte 2019
Ende letzten Jahres wurden die folgenden Prüfungsschwerpunkte für 2019 veröffentlicht:
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden.
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente
- Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
- Konzernlagebericht
- Segmentberichterstattung
Warten wir ab, welche Ergebnisse die DPR dazu im nächsten Jahr offenlegen wird.
Lesen Sie dazu auch:
- Tätigkeitsbericht 2018 des DPR-FREP
- Key Audit Matters – erste Erfahrungen aus den Geschäftsberichten (NWB Experten-Blog)