Es war zu befürchten: Der Ausschussempfehlung folgend hat der Bundesrat am 24.11.2023 dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG) angerufen.
Hintergrund
Ziel des vom Bundestag am 17.11.2023 verabschiedeten sog. Wachstumschancengesetzes (BT-Drs.20/8626; 20/9006) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element, eine Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung und Vereinfachungen im Steuersystem sollen die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern. Ich habe im Blog mehrfach berichtet.
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Das Wachstumschancengesetz muss jetzt nach dem BR-Beschluss v. 24.11.2023 (BR-Drs.588/1/23) im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Die Länder kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang (BR-Drs. 433/23) zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.
Wie ist das zu bewerten?
Eilfertig, hastig, hektisch, übereilig: Sämtliche sinnverwandte Übersetzungen von „furios“, das zum „fast“ gesellt. Nach dem sog. Heizungsgesetz (dazu BVerfG v. 5.7.2023 – 2 BvF 4/23) und der Verschiebung des Haushaltsgesetzes 2024 (dazu im Vorlauf BVerfG v. 15.11.2023 – 2 BvF 1/22) muss die Bundesregierung abermals mit einem wichtigen Gesetz „zurückrudern“. Die Länder hatten am 29.9.2023 über 50 Änderungsvorschläge zum Wachstumschancengesetz gemacht (BR Drs. 433/23), die überwiegend „auf der Strecke bleiben“. Umgekehrt hat der federführende Finanzausschuss mit Ampelmehrheit noch 31 neue Änderungsvorschläge im finalen Bundestagsbeschluss durchgesetzt (BT-Drs. 20/9341). Ein solches Vorgehen lässt sich die Länderkammer bei Zustimmungsgesetzen nicht mehr bieten – auch das ist eine klare Botschaft an das derzeitige Regierungshandeln.
Wie geht’s jetzt weiter?
Jetzt müssen die Mitglieder des aus Bundestag und Bundesrat besetzten Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG) ran und – unter hohem Zeitdruck – versuchen, einen Kompromiss zu finden. Im schlimmsten Fall aber könnte dann das Wachstumschancengesetz ganz scheitern. Das wäre für den dringend erforderlichen Wachstumsaufschwung ein schlechter Vorbote.