Extra-Steuerentlastung 2024: Ampelregierung plant Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer sollen nach Plänen der Bundesregierung 2024 stärker steigen als bisher geplant. Bei Umsetzung ist das eine gute Nachricht für alle Steuerzahler.

Hintergrund

Grundfreibetrag (§ 32 a EStG) und Kinderfreibetrag (§ 32 Abs.6 EStG) sollen sicherstellen, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird (BVerfG v. 25.9.1992). Die Besteuerung soll nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Für 2023 wurde durch das Inflationsausgleichsgesetz der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag in Höhe von aktuell 6.024 Euro und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf in Höhe von unverändert 2.928 Euro) betragen zusammen 8.952 Euro/Jahr. Die Freibeträge sollen nach bisherigen Plänen zum 1.1.2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben werden. Die bisherigen Leistungen sollen nach dem Entwurf eines Bundeskindergrundsicherungsgesetzes (BKG) ab 1.1.2025 durch eine einheitliche Kindergrundsicherung ersetzt werden.

Was ist Inhalt der neuen Entlastungspläne?

Nach den bekannt gewordenen Koalitionsplänen von Ende November 2023 soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer über das bisher geplante Maß hinaus angehoben werden, zudem ist ein höherer Kinderfreibetrag geplant. Demnach soll die Summe, auf die keine Einkommensteuer anfällt, im kommenden Jahr von derzeit 10.908 Euro auf dann 11.784 für Singles steigen. Beim Kinderfreibetrag plant die Ampel eine Anhebung um fast 600 Euro pro Jahr und Kind von 6.024 auf 6.612 Euro.

Damit liegen die nun bekannten Summen leicht oberhalb dessen, was ursprünglich im Inflationsausgleichsgesetz für das kommende Jahr geplant war. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums sollte der Grundfreibetrag zum 1.1.2024 eigentlich auf nur 11.604 Euro pro Person steigen, das Kindergeld lediglich auf 6.384 Euro.

Wie sind die Pläne zu bewerten?

Bei den Freibeträgen handelt es sich um Beträge, bis zu denen keine Einkommensteuer anfällt. Die Freibeträge sollen garantieren, dass der Fiskus bei der Sicherung des Existenzminimums nicht zugreift. Von einem höheren Grundfreibetrag profitieren sämtliche Steuerzahler, wobei Geringverdienern mehr davon haben als Bürger mit hohen Einkommen, da bei Geringverdienern der prozentuale Anteil des steuerfreien Einkommens am Gesamteinkommen höher ist als bei Beziehern höherer Einkommen. Die Anhebung der Freibeträge soll der sog. „kalten Progression“ entgegenwirken, die eintritt, wenn Arbeitnehmer angesichts steigender Verbraucherpreise zwar ein höheres Gehalt beziehen, das dann im progressiven Steuertarif zu einer höheren Besteuerung führt. Die geplanten höheren Freibeträge sind also zu begrüßen.

Dass die Pläne der Regierung Realität werden sollen trotz der Geldnot, in der die Ampel-Regierung nach dem Verfassungsgerichtsurteil (BVerfG v.15.11.2023 – 2 BvF 1/22) eigentlich steckt, verwundert auf den ersten Blick. Denn dem Vernehmen nach beläuft sich die Entlastung auf eine Gesamtsumme von rund 2 Mrd. Euro, obwohl Sparen angesagt ist. Es muss also abgewartet werden, ob das Vorhaben finanzierbar ist.

Dafür gibt aber noch einen tiefergehenden Grund: Wenn das Bürgergeld, wie von Arbeitsminister Hubertus Heil geplant, wegen der Inflation stark angehoben wird, müsse man dieses Prinzip auch auf die Einkommensteuer übertragen, um eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung zu vermeiden.

Wie geht’s weiter?

Die Umsetzung der Regierungspläne ist noch offen, jedenfalls wird sie dieses Jahr nicht mehr beschlossen. Die Entlastung könnte im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 erfolgen, das – bisheriger Übung entsprechend – nach Kenntnis von Wirtschaftsentwicklung, verfügbaren Hausmitteln und Arbeitsanfall im Frühsommer 2024 auf den Weg gebracht werden könnte. Hierbei kann die Steuerentlastung dann auch rückwirkend auf den 1.1.2024 erfolgen. Wir bleiben dran….

Weitere Informationen:

2 Gedanken zu “Extra-Steuerentlastung 2024: Ampelregierung plant Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags

  1. Durch die Anpassung der Freibeträge wird nur sichergestellt, dass das reale Nettoeinkommen der Bürger nicht durch die Inflation erodiert wird. Die Anpassung der Freibeträge steht auch im Einklang mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere dem Schutz des Existenzminimums.

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