EU-Staaten einigen sich auf globale Mindeststeuer

Monatelang war auf Ebene der EU hart verhandelt und debattiert worden. Nunmehr wurde die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union verabschiedet und bereits am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Was ist von der Richtlinie zu erwarten?

Hintergrund

Im Jahr 2021 einigten sich 137 Staaten auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne. Ziel der sog. „globalen Mindeststeuer“ ist ein Mindeststeuersatz in Höhe von 15 Prozent: Diejenigen Unternehmen, die einen konsolidierten Umsatz in Höhe von mindestens 750 Mio. EUR aufweisen, sollen demnach – unabhängig von ihrem Sitz – mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Wesentliches Element dieser Besteuerung ist eine Ergänzungssteuer, die erhoben werden soll, wenn ein Konzern das Mindeststeuerniveau von 15 Prozent in einem Land unterschreitet. Bis Ende 2023 soll die Richtlinie in nationales Recht übertragen werden.

Einigung auf EU-Ebene unter Aufgabe der Ungarn-Blockade

Gegen die Umsetzung des Textes der Richtlinie setzte sich zuletzt v.a. Ungarn ein. Da Steuerfragen in der Europäischen Union stets Einstimmigkeit erfordern, scheiterte die rasche Umsetzung daran zunächst. Auf Druck einzelner Länder – sie drohten Ungarn damit, eine Genehmigung des ungarischen Plans zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen zu blockieren –, konnte die Richtlinie Ende 2022 verabschiedet werden.

Ergänzungssteuer als wesentliches Element

Das wesentliche Element der Mindestbesteuerung ist die Ergänzungssteuer. Diese wird erhoben, wenn durch einen Konzern das Steuerniveau von 15 Prozent in einem Land unterschritten wird. Die Erhebung der Ergänzungsteuer geschieht dabei durch zwei Regelungen. Die sog. „Income Inclusion Rule“ und die „Undertaxed Payments Rule“. Die Erste verpflichtet eine Konzernobergesellschaft dazu, die Ergänzungssteuer für niedrig besteuerte, nachgeordnete Konzerngesellschaften zu entrichten. Die Zweite ist nachrangig und versagt den Betriebsausgabenabzug im Ansässigkeitsstaat von einer untergeordneten Gesellschaft. Neben diesen beiden Regelungen haben Staaten die Option, selbst eine nationale Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax) einzuführen. Sie findet vorrangig (zur Income Inclusion Rule und zur Undertaxed Payments Rule) Anwendung. Quellenstaaten haben dadurch die Möglichkeit, eine Ergänzungssteuer von im Inland ansässigen, aber niedrig besteuerten Geschäftseinheiten einzubehalten.

Kosten-Nutzen-Relation in gutem Verhältnis?

Die Idee einer globalen Mindeststeuer erscheint auf den ersten Blick einleuchtend und plausibel. Auf den zweiten Blick muss jedoch gesagt werden, dass der Weg bis zur Realisierung mit (überwindbaren) Hürden versehen ist. Zunächst ist Voraussetzung, dass die Mindeststeuer global umgesetzt wird und dass die Gewinnermittlungsregelungen weltweit vereinheitlicht werden. Nimmt man die aktuelle politische Weltsituation in den Fokus, so dürfte dies doch zum derzeitigen Zeitpunkt als eher unwahrscheinlich bezeichnet werden.

Durch die neu einzuführenden Regelungen der globalen Mindeststeuer werden darüber hinaus der Bürokratieaufwand und die steuerlichen Erfüllungspflichten steigen, denn das Nebeneinander von neuen Vorgaben einerseits und bestehenden Regelungen andererseits dürfte die Komplexität des Steuerrechts erhöhen. Insbesondere unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt erscheint die globale Mindeststeuer darüber hinaus zumindest als fragwürdig. Wie die Wissenschaftler des ZEW in einer aktuellen Studie (zew.de) darstellen, dürfte die Einführung zu ungefähren Steuermehreinnahmen für den deutschen Fiskus von unter 2 Mrd. EUR führen. Diese werden – so die Wissenschaftler – jedoch durch zu erwartende Verhaltensanpassungen anderer Staaten noch geringer ausfallen können. Gleichzeitig entstehen laut der Studie hohe Kosten bei Finanzverwaltung und Unternehmen.

Es darf daher mit Spannung verfolgt werden, wie die Welt in Sachen Steuererhebung zusammenrücken wird. Es bleibt zu hoffen, dass durch die globale Mindeststeuer zumindest der Aspekt der gerecht(er)en Steuerverteilung an Fahrt gewinnen wird.


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