Die EU-Kommission hat am 28.1.2021 die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht und die Dauer bis 31.12.2021 verlängert. Das hilft der deutschen Wirtschaft nachhaltig in der Corona-Krise.
Hintergrund
Wer in der aktuellen Corona-Krise außerordentliche Wirtschaftshilfen oder Überbrückungshilfe in Anspruch nimmt, muss die Beihilfegrenzen der EU-Kommission beachten, ansonsten droht bei der Schlussabrechnung eine Rückzahlung. BMF/BMWi haben deshalb inzwischen ausdrücklich auf ihren Webseiten FAQ zum Beihilfenrecht veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Der befristete Rahmen der Europäischen-Kommission (Temporary-Framework) stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- /Dezemberhilfe).
Welche Verbesserungen hat die EU-Kommission beschlossen?
Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen vom 28.1.2021 enthalten:
- Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf € 1,8 Mio. (bislang € 800.000) bzw. auf € 270.000 im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang € 120.000) und auf € 225.000 im Agrarsektor (bislang € 100.000)
- Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf € 10 Mio. (bislang € 3 Mio.)
- Verlängerung des Befristeten Rahmens einheitlich bis 31.12.2021 (bislang Befristung bis 30.06.2021, für größere Rekapitalisierungen bis 30.09.2021)
Auswirkungen auf die Praxis
Mit den neuen Regeln gelten nun auch höhere Grenzen bei den deutschen Corona-Hilfen. So müssen etwa Antragsteller mit einem kumulierten Fördervolumen von bis zu 2 Mio. Euro (Kleinbeihilfen und De-minimis, gilt nicht für Überbrückungshilfe II) am Ende der Förderperiode keine beihilferechtlichen Verluste nachweisen (vorher 1 Mio. Euro).
Das ist ein gutes Zeichen für deutsche Unternehmen, die auf die Inanspruchnahme von Corona-Finanzhilfen des Bundes angewiesen sind, um die wirtschaftliche Krise zu überstehen: Mit dem deutlich angehobenen Beihilfe-Obergrenzen müssen sie nun nicht mehr befürchten, wegen Überschreitung des Beihilferahmens am Ende Corona-Hilfen zurückzahlen zu müssen.
Die von BMF/BMWi veröffentlichten FAQ zu den Beihilferegelungen (Stand 15.1.2021 Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) sind bislang noch nicht angepasst (Abfragestand 29.1.2021). Das soll aber in den nächsten Tagen nachgeholt werden.
Quellen
(https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_261).