Seit dem 15.02.2023 steht in der EU ein flexibler Preisdeckel für den Schutz vor überhöhten Gaspreisen zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher?
Hintergrund
Der Russland-Ukraine-Konflikt hat seit Februar 2022 nicht nur in Deutschland, sondern weiten Teilen Europas zu einer Gasmangellage und einem teils dramatischen Energiekostenanstieg vor allem bei leitungsgebundenem Gas geführt.
Die EU-Verordnung zu dem sogenannten Korrekturmechanismus trat bereits am 01.02.2023 in Kraft, eine Aktivierung ist ab 15.02.2023 möglich. Konkret soll verhindert werden, dass die Großhandelspreise für Gas in der EU über längere Zeit deutlich über den Weltmarktpreisen liegen. Dazu kann die EU künftig bestimmte Gashandelsgeschäfte verbieten, wenn ihr Preis ein vorab festgelegtes Niveau erreicht und der Preisanstieg nicht einem ähnlichen Preisanstieg auf regionaler Ebene oder auf dem Weltmarkt entspricht.
Ausgelöst wird der Mechanismus nach einer EU-Einigung aus Dezember 2022 dann, wenn der Gaspreis drei Arbeitstage lang 180 Euro pro Megawattstunde (MWh) übersteigt und gleichzeitig 35 Euro über einem internationalen Durchschnittspreis für flüssiges Erdgas (LNG) liegt. Der Preis ist niedriger als von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen. Diese hatte ihn ursprünglich bei 275 Euro pro Megawattstunde angesetzt. Hier gab es eine Verschärfung zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag.
Welche Auswirkungen hat der EU-Gaspreisdeckel?
Der EU-Gaspreisdeckel gilt für den Gaseinkauf europäischer Großhandelsunternehmen am europäischen Großhandelsplatz TTF, wirkt sich aber mittelbar auch auf die Gaspreise für Verbraucher aus. Vorerst dürften die Voraussetzungen für eine gegenwärtige Aktivierung aber nicht erfüllt sein. Der relevante europäische Gaspreis lag zuletzt zwischen 50 und 60 Euro pro MWh – weit weg von der Preisschwelle von 180 Euro pro MWh.
Dennoch: Auch wenn die aktuelle Gasversorgungs- und Preisentwicklung Entspannung signalisiert, kann sich das Blatt angesichts des weiter andauernden Krieges in der Ukraine und seiner wirtschaftlichen Folgen für Westeuropa jederzeit wenden.
Weitere Informationen:
Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 22.11.2022