Am 23.4.2024 hat das EU-Parlament die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen. Was bedeutet das?
Hintergrund
Ressourcen sind endlich. Deshalb müssen Produkte langlebiger werden, indem sie auch reparabel sind. Bereits seit März 2021 müssen deshalb nach der EU-Ökodesign-RL Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu 10 Jahre bereithalten. Diese Pflicht gilt gegenüber fachlich kompetenten Reparateuren und für bestimmte Ersatzteile auch gegenüber Verbrauchern. Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können.
Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern. Und sie müssen die Produkte so gestalten, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Für andere Gebrauchsgegenstände wie Smartphones, Mobiltelefone und auch Tablets gibt es eine solche Regelung aber bislang noch nicht. Hierbei geht es vor allem um die Lebensdauer der Geräte und ihrer Akkus, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Deswegen hat die EU-Kommission bereits 2022 zahlreiche Initiativen ergriffen, insbesondere die Warenkauf-Richtlinie mit der Right to Repair Initiative anzupassen und darin das „Recht auf Reparatur“ stärker zu verankern. Denn eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist bedeutet für Verbraucher ein stärkeres Recht auf Reparatur bei einem Mangel der Kaufsache.
Recht auf Reparatur: Was ist das?
Hier setzt jetzt in der EU-Richtlinie das „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher an. Verbraucher sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können oder Reparateure nach ihrer Wahl beauftragen können. Daher sollen Hersteller z.B. auch Reparaturinformationen mitliefern. Produkte müssen schon so „designt“ sein, dass sie besser reparierbar sind. Das bedeutet etwa, dass sie mit normalen Werkzeugen auseinandergebaut werden können, ohne sie zu zerstören. Das Recht auf Reparatur beinhaltet ein ganzes Bündel an möglichen Instrumenten – auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene. Ziel ist Reparaturen von Alltagsprodukten zu ermöglichen und zu erleichtern, weil durch bessere Reparierbarkeit Konsumartikel länger genutzt und Verbraucherrechte gestärkt werden.
Wesentlicher Inhalt der EU-Richtlinie
Nach der am 23.4.2024 beschlossenen EU-RL müssen Hersteller Reparaturdienste anbieten und die Verbraucher über ihre Rechte auf Reparatur informieren. Für Waren, die im Rahmen der Garantie repariert werden, gilt eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantiefrist. Das soll für Verbraucher einen weiteren Anreiz bieten, sich für eine Reparatur statt eines Austauschs zu entscheiden.
Außerdem soll ein Informationsformular zur Verfügung gestellt werden, das Kunden bei der Bewertung von Reparaturdienstleistungen unterstützt: Mit Angaben zur Art des Defekts, Preis, Dauer der Reparatur. Zudem soll eine Onlineplattform eingerichtet werden, die es Verbrauchern ermöglicht, örtliche Reparaturwerkstätten, Verkäufer von aufgearbeiteten Waren, Käufer von defekten Artikeln oder von Initiativen (z.B. Reparatur-Cafés) zu finden.
Die Vorschriften der neuen Richtlinie sollen helfen, den EU-Reparaturmarkt zu stärken und die Reparaturkosten zu senken. Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis bereitstellen und dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden, die die Reparatur behindern. Insbesondere dürfen sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern. Ferner darf die Reparatur eines Produkts nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden oder deshalb, weil das Produkt vorher von jemand anderem repariert wurde.
Jeder Mitgliedstaat muss zudem mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen, zum Beispiel Reparaturgutscheine und -fonds, Durchführung von Informationskampagnen, ein Angebot von Reparaturkursen oder die Unterstützung gemeinschaftlich betriebener Reparaturräume.
Wie geht’s weiter?
Sobald die Richtlinie vom EU-Ministerrat abschließend förmlich angenommen und im EU-Amtsblatt verkündet ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate – also bis 2026 – Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Damit wird erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt. Damit wird es künftig einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. Davon hat nicht nur die Umwelt etwas, sondern auch der Verbraucher.