Es gelten wieder offiziell die GoBD aus 2014

Gestern hatte ich darüber berichtet, dass die aktuellen GoBD vom Juli 2019 plötzlich von der Homepage des BMF verschwunden sind. Tatsächlich habe ich nun vom BMF folgende Nachricht erhalten: „Maßgeblich sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014, veröffentlich im Bundessteuerblatt (BStBl) I 2014 S. 1450. Da weiterer Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern besteht, wurde die im Juli auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichte Folgeversion der GoBD wieder entfernt. Wir gehen davon aus, dass das Folgeschreiben nach erfolgter Abstimmung mit den Ländern kurzfristig wieder online gestellt und im Bundesteuerblatt veröffentlicht wird.“

Das heißt also, dass de facto die Erleichterungen, die die neuen GoBD mit sich gebracht haben, vorerst nicht gelten. Vorsicht also, wer sich bereits auf die neuen GoBD verlassen hat.


Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:

Theile, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (HGB), infocenter, NWB UAAAE-85382

(für Abonnenten der jeweiligen NWB Pakete kostenfrei)

Ein Beitrag von:

  • Christian Herold

    • Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
    • Autor zahlreicher Fachbeiträge
    • Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

    Warum blogge ich hier?

    Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.

Kommentare zu diesem Beitrag:

3 Antworten

  1. Danke für den Hinweis. In der Tat sind die neuen GoBD verabschiedet worden. Nach dem „Desaster“ beim letzten Mal würde ich aber die offzielle Veröffentlichung im BStBl abwarten, bevor sie für „bare Münze“ genommen werden.

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