Erneut: Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment

Nicht immer sind die beiden Umsatzsteuersenate des BFH, also der V. und der XI. Senat, einer Meinung. Nun sieht jedoch der XI. Senat – ebenso wie bereits der V. Senat –  die strengen Anforderungen der Finanzverwaltung zum Thema „Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment“ äußerst kritisch und hat daher in zwei Streitfällen die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Konkret: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht (BFH, Beschlüsse vom 16.5.2019, XI B 13/19 und XI B 14/19).

Betroffene sollten sich hinsichtlich der Frage des Vorsteuerabzugs auf das Revisionsverfahren XI R 2/18 berufen und – sofern eine Aussetzung der Vollziehung begehrt wird – auf die oben erwähnten Beschlüsse des XI. Senats und den Beschluss den V. Sentas vom 14.3.2019 (V B 3/19).

Unabhängig von der Frage, welche Angaben eine Leistungsbeschreibung enthalten muss, sollten Unternehmer den Erhalt ihrer Waren tatsächlich nachweisen können, denn in den aktuellen Streitfällen ist seitens der Finanzverwaltung zusätzlich die Ansicht vertreten worden, dass gar kein Leistungsaustausch stattgefunden hat. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, trägt die Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (vgl. BFH 13.12.2018, V R 65/16, BFH/NV 2019, 303, Rz. 26).


Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:

Vanheiden, Vorsteuerabzug, infoCenter NWB MAAAA-41725
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 Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Christian Herold

    • Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
    • Autor zahlreicher Fachbeiträge
    • Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

    Warum blogge ich hier?

    Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.

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