Erdnüsse für 26 €! – Das Steuersparmodell

Ein Ostsee-Café sorgte im Frühjahr mit der Mittelung für Furore, Erdnüsse für 26 Euro auf die Karte gesetzt zu haben. Die Idee dahinter: ein Steuertrick anlässlich der vorrübergehenden Umsatzsteuersenkung im Gastrobereich. Ein pensionierter Finanzbeamter hat nun vermeintlich klargestellt, dass der Trick nicht funktioniere. Ich sehe das anders.


Erdnüsse, Chips, Zitronenscheibe

Im Frühjahr kündigte die Bundesregierung an, die Umsatzsteuer im Gastrobereich vom Regel- auf den ermäßigten Satz zu senken. Hintergrund sind die wirtschaftlichen Einbußen der Gastwirte anlässlich der Coronapandemie. Der Haken: die Steuerermäßigung gilt nur für Speisen, nicht für Getränke. Ein findiger Kneipier stellte daraufhin die Karte um:

  • Eine Tüte Chips für 8,50 Euro, dazu gratis einen Aperol Spritz,
  • 26,50 Euro für eine Packung Erdnüsse, eine Flasche Wein gratis,
  • Butterkeks für 2,90 Euro und dazu einen Espresso,
  • 3,50 Euro eine Scheibe Zitrone mit einer kleinen Cola gratis.

Die Aktion ging natürlich recht schnell viral – die Kunden waren begeistert.

Zuerst PR-Gag

In einem aktuellen Fachbeitrag ist nun zu lesen, dass diese Idee steuerlich fehlschlage. Das soll für den Moment so stehen bleiben. Betriebswirtschaftlich dürfte sich die Aktion in jedem Fall ausgezahlt haben. Denn abgesehen von dem positiven Marketingeffekt, funktioniert die Überlegung gleichsam rein mathematisch. Der ehemalige Finanzbeamte hat für seine Darstellung das Beispiel herangezogen, in dem man für 26 Euro ein Schälchen Erdnüsse bekommt (Einzelpreis: 2 Euro), dazu eine Flasche Wein gratis (Einzelpreis: 24 Euro). Wie er selbst ausführt, wollen die Leute gar keine Erdnüsse, sondern Wein trinken. Das wird man in der Regel so bejahen können. Und hier bringt das Modell schon Vorteile: denn das Angebot verkauft man den Gästen als Protest gegen die Steuergesetzgebung und Sparmodell. Und der Wunsch Steuern zu sparen ist bekanntlich ja tief in der Psyche der Menschheit verankert. Prompt hat man als Gastwirt den Leuten Erdnüsse angedreht, die sie gar nicht brauchen, aber bezahlen. Aus meiner Sicht ein Geniestreich.

Steuerspareffekt offenkundig

Bleibt noch die Frage, ob man mit dem Trick sogar Steuern sparen kann. Zunächst ist festzuhalten, dass man mit der Gestaltung den Getränkeverkauf eher nicht komplett in die Besteuerung mit dem ermäßigten Satz überführen kann. Das wäre dann wohl auch ein bisschen viel verlangt. Stattdessen ist das Leistungspaket aufzuteilen: Erdnüsse ermäßigt, Wein regelbesteuert.

In dem schon angesprochenen Fachbeitrag hat sich nun tatsächlich kein Spareffekt eingestellt. Das war allerdings mathematisch zwingend, weil das Leistungsbündel zum selben Preis angeboten wurde, wie die beiden Artikel einzeln. So verwundert es kaum, dass die Umsatzsteuer auf 26 Euro exakt dieselbe ist, wie aus 2 Euro und 24 Euro zusammen.

Der Trick funktioniert allerdings, wenn man das Leistungsbündel günstiger anbietet, als die Einzelartikel. Man kennt das als „McDonald’s-Methode“ – absurd hohe Einzelpreise, etwas weniger absurd hohe Menüpreise.

Vorsichtshalber weist der Autor bei seiner Berechnung noch drauf hin, dass die Preisaufteilung grundsätzlich nach Verkaufspreisen erfolgen müsse, während eine Aufteilung nach betrieblichen Kosten unzulässig sei. So muss man die Rechtsprechung wohl tatsächlich interpretieren. Und bei einer Aufteilung nach Verkaufspreisen ist der Steuerspareffekt tendenziell gering. Zulässig ist in der Regel allerdings ebenso die Aufteilung nach Wareneinkaufspreisen. Und wegen der typischerweise deutlich höheren Margen im Getränkeverkauf, kann der Großteil des Menürabatts von der Getränkebesteuerung abgezogen werden.

Mit dem Menütrick lässt sich also nicht nur der Umsatz erhöhen, sondern auch noch die Steuerlast senken. Und das alles mit einem Schälchen Erdnüsse…

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