Erbschaftsteuerreform: Wie werden sich eigentlich die Notare verhalten?

Zunächst ein Update meiner Prognose zum Fahrplan der Erbschaftsteuerreform: Eine Einigung wird immer wahrscheinlicher, aber offenbar wird der Bundesrat tatsächlich erst am 8. Juli zustimmen. Geht man also davon aus, dass das alte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht ab dem 1. Juli nicht mehr existiert und das neue erst am 8. Juli in Kraft treten kann, so haben wir eine siebentägige Lücke ohne verfassungskonformes Erbschaft- bzw. Schenkungsteuergesetz. Dementsprechend würde in dem kurzen Zeitraum auch kein § 34 ErbStG existieren, der die Anzeigepflicht der Notare regelt.

Mich interessiert es sehr, ob sich die Notare mit den verfassungsrechtlichen Problemen erst gar nicht befassen werden und Schenkungen dem Finanzamt trotzdem anzeigen oder ob sie gegen die möglicherweise verfassungswidrige (bzw. mangels verfassungskonformen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuergesetzes gar nicht existierende) Anzeigepflicht vorgehen werden. Nun bin ich kein Kenner des Notarrechts. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass der eine oder andere Notar, der sich auch mit dem Steuerrecht beschäftigt, in einen inneren Konflikt gerät. Möglicherweise werden sich die Notare bereits bei der Beauftragung bestätigen lassen, dass die Schenkung dem Finanzamt angezeigt werden „darf“.

Ein Beitrag von:

  • Christian Herold

    • Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
    • Autor zahlreicher Fachbeiträge
    • Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

    Warum blogge ich hier?

    Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.

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