Entwurf eines Wachstumschancengesetzes – Reform oder Reförmchen?

Das BMF hat mit dem Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ vom 14.7.2023 ein Steuerpaket geschnürt, dass die Wirtschaft um jährlich rund sechs Milliarden Euro entlasten soll. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Seit dem 14.07.2023 liegt ein Referentenentwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ vor. In dem BMF-Entwurf werden einige Maßnahmen thematisiert, die bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung angekündigt wurden. Der Entwurf zielt darauf ab, die Herausforderungen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, der Dekarbonisierung und des demographischen Wandels anzugehen. Dafür sollen die Rahmenbedingungen von Unternehmen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessert werden.

Eckpunkte des BMF-Entwurfs

Im Einzelnen sollen die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und Impulse gesetzt werden, um Unternehmen zu ermutigen, mehr zu investieren und innovative Projekte anzugehen. Kernelemente sind dabei folgende:

  • Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung des Klimaschutzes,
  • die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung,
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • und die Erhöhung der Attraktivität der Körperschaftsbesteuerung.

Zusätzlich sind Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer, der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und der Verwendung von elektronischen Rechnungen vorgesehen.

Ferner werden verschiedene steuerliche Vereinfachungen genannt, insbesondere für kleine Betriebe, durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen sowie Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen, Sammelposten und Sonderabschreibungen.

Bewertung und Ausblick

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen für die Bewältigung der Transformationen Handlungsraum für neue Investitionen. Deswegen ist jedwede steuerliche steuerliche Entlastung nötig und willkommen.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht zudem aktuell unter hohem Wettbewerbsdruck: hohe Steuerlast, nicht wettbewerbsfähige Energiepreise, europäische sowie nationale Überregulierung belasten das Wachstum. Die im internationalen Vergleich geringe Wachstumsprognose für 2023 von nur 0,4 Prozent und eine weiterhin hohe Inflationsrate von rund. 6 Prozent sind ebenfalls schlechte Wachstumssignale. Auch deswegen kann das Gesetz gerade für den Mittelstand ein wichtiger Impuls im Rahmen erforderlicher Transformationsprozesse und Investitionen sein.

Allerdings lässt der Referentenentwurf eine Reihe von Fragen offen, etwa bei der geplanten Investitionsprämie: Warum soll die geplante Investitionsprämie nur in Anspruch genommen werden können, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Maßnahme mindestens 10.000 Euro und eines Antrags mindestens sogar 50.000 Euro betragen? Gerade in vielen kleinen Unternehmen in Deutschland fallen Investitionen in den Klimaschutz häufig geringer aus, jetzt sollen sie aber nach dem Entwurf bei der Förderung unberücksichtigt bleiben. Anspruchsberechtigte können nach dem Entwurf außerdem im Förderzeitraum lediglich maximal zwei Anträge auf Investitionsprämie stellen. Dies erfordert im Förderzeitraum 2024 bis 2027 eine weitsichtige, mehrjährige Investitionsplanung um nicht aus der Förderkulisse zu fallen; das dürfte viele KMU überfordern.

Wie geht’s weiter? Als nächster Schritt wird der Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben und kann dann in Bundestag eingebracht werden. Bis dahin wird es sicher noch eine Reihe von Änderungen geben (müssen), auch im parlamentarischen Verfahren, wenn das Gesetz nicht zu einem bloßen „Reförmchen“ werden soll. Wenn alles glatt läuft, kann das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten. Wir bleiben dran…

Weitere Informationen:
NWB ReformRadar: Wachstumschancengesetz
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