Mit Spannung warten Verbände, Gewerbetreibende und Verbraucher auf Erleichterungen bei der seit 1.1.2020 geltenden Kassenbonpflicht bei elektronischen Kassensystemen – ich hatte bereits berichtet. Leider wurde eine für den heutigen Donnerstag angekündigte Abstimmung über eine Nachbesserung des Gesetzes kurzfristig abgesetzt.
Hintergrund
Die FDP-Fraktion hat in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker“ (19/15768) vorgeschlagen, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können. Um die bislang zu restriktive Befreiungspraxis der Finanzämter zu lockern, soll abweichend § 146 a Abs.2 AO neu gefasst werden wie folgt:
„Bei Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen ist eine Befreiung von der Belegausgabepflicht zu erteilen, wenn die Besteuerung durch den Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nicht beeinträchtigt wird.“
Eine solche Änderung wäre eine erste Erleichterung. Denn Verbände und Gewerbetreibende – insbesondere aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Lebensmittelhandwerk mit hohem Bargeldbestand – stöhnen über die seit 1.1.2020 geltende Kassenbonpflicht, die damit verbundene Bürokratie, den Kostenaufwand und den Müllberg an nicht mitgenommenen Kassenbons, die auch die Verbraucher nicht wollen.
Thema kurzfristig im Bundestag abgesetzt
Eine für den heutigen Donnerstag (30.01.2020) geplante Abstimmung des Bundestages (2. und 3. Lesung) über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Lockerung der Kassenbon-Pflicht hat nun leider nicht stattgefunden. Der federführende Finanzausschuss hat am Vortag die Beratung darüber mehrheitlich von der Tagesordnung abgesetzt. Die Koalitionsfraktionen begründeten dies mit neuen technischen Möglichkeiten, über die sie sich zunächst genauer informieren wollten. Alle Oppositionsfraktionen stimmten gegen die Absetzung.
Wie geht´s weiter?
Wie ist die kurzfristige Verschiebung in Finanzausschuss und Bundestag zu bewerten? Unüberlegte Schnellschüsse des Gesetzgebers sind sicher unangebracht, das ist richtig. Vernünftig ist auch, dass zunächst neue technische Möglichkeiten sondiert werden sollen, wie die papiergebundene Bonpflicht ersetzt werden könnte. Denn die aktuell geltende Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sieht in § 6 Abs. 3 KassenSichV eine Pflicht zur Herausgabe eines Bons auf (Thermo-)Papier vor, hilfsweise auch eine digitale Ausgabe an den Kunden (etwa auf das Smartphone), dies jedoch nur , wenn dieser ausdrücklich zustimmt. Hier könnte bereits angesetzt werden, dass die digitale Bonausgabe stets – und nicht nur bei Zustimmung des Kunden – digital erfolgen kann. Die Wirtschaft arbeitet bereits an digitalen Übertragungsmöglichkeiten, die in gleicher Weise eine ordnungsgemäße Kassenkontrolle sicherstellen.
Fazit:
Das Thema bleibt drängend, für Gewerbetreibende und Verbraucher gleichermaßen. Die Devise kann deshalb nur lauten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – auch wenn die Regierungsmehrheit (noch) keinen akuten Handlungsdruck verspürt, sollte das Gesetz umgehend nachgebessert werden.
Wir bleiben dran!
Weitere Informationen:
Keine Bonpflicht bei einer „offenen Ladenkasse“. Wo fängt die Registrierkasse an, wo hört die Ladenkasse mit Zählhilfen auf? Anerkannte Zählhilfen sind z.B. elektronische Münzzähler. Werden auch alte Registrierkassen als Zählhilfen eingestuft, wenn die Aufzeichnungspflichten (Zählprotokolle mit Unterschrift Mitarbeiter) erfüllt sind?
Die Beratung im Bundestag wurde wieder abgesetzt.
Siehe: https://www.bundestag.de/presse/hib/682276-682276