Energie-Härtefallhilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gestartet

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Jetzt hat das BMWK mitgeteilt, dass die Härtefallprogramme für KMU zur Linderung des Energiekostenanstiegs in den Ländern starten. Aber auch private Haushalte und Einrichtungen sollten jetzt nicht „durch den Rost fallen“.

Hintergrund

Im Dezember 2022 sind Gesetze für die Energiepreisbremsen bei Strom und Gas in Kraft getreten, die seit Januar 2023 (Industrie)unternehmen und Verbraucher bei den gestiegenen Energiekosten entlasten sollen. Mit den Gesetzen hat der Bundestag auch Härtefallhilfen für Zielgruppen beschlossen, die von den gesetzlichen Energiepreisbremsen nicht profitieren, aber in gleicher Weise von gestiegenen Kosten bei Strom, Gas/Wärme oder anderen Energieträgern betroffen sind.

Härtefallhilfen für KMU gestartet

Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Flüssiggas oder Pellets.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder inzwischen eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung legen die Länder fest, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder, bei denen die Mittel zu beantragt werden müssen. Einige Länder (etwa Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen) haben die Härtefallhilfen für KMU bereits gestartet, andere wollen in Kürze folgen.

Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen für KMU erfolgt über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat. Hinsichtlich der Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Der Bund stellt den Ländern für den Härtefallfonds über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Bewertung

Der Start des Härtefallfallfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist zu begrüßen. Die Länder werden deshalb hoffentlich zeitnah flächendeckend dieses Programm umsetzen. Allerdings sollten die Länder auch die anderen Zielgruppen mit in den Blick nehmen. Denn

Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Haushalte und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Auch hierfür muss der Bund jetzt zeitnah die erforderlichen Mittel bereitstellen.

Weitere Informationen:


 

 

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