Endlich: Förderung von Investitionen in digitale Güter kommt im Bundestag an

Erste Lesung am 1. März 2018 im Bundestag: Es gibt noch viel zu tun

Förderung von kleineren Unternehmen. Förderung des Mittelstandes. Einheitliche Abschreibung für Investitionen in Digitalisierung. Oder doch lieber ein großes Gesamtkonzept? Die erste Lesung zur Forderung und dem Antrag der FDP diese Woche im Bundestag hat dazu den Auftakt gemacht.

Was wird gefordert? Markus Herbrand von der FDP fordert die Unterstützung kleiner Unternehmen. Denn diese tun sich mit der Umstellung der Prozesse und den dafür notwendigen Investitionen schwer. Er spricht beispielsweise vom kleinen Heizungsinstallateur. Beispiel? Das Abrufen elektronischer Kontoauszüge. Investitionen in neue Software und Programme.

Die FDP fordert eine Anpassung der Abschreibung für digitale Güter auf drei Jahre. Dies soll vereinheitlicht werden. Außerdem soll es eine Sofortabschreibung für Investitionen in digitale Investitionsgüter geben, die den Digitalisierungsprozess beschleunigen. Dieser Vorschlag ist nur ein erster Schritt.

Klingt nachvollziehbar. Endlich mal eine Förderung von kleinen Unternehmen. Endlich geht es um das Thema Digitalisierung. Endlich sollen Nutzungsdauern der AfA-Tabellen vereinheitlicht werden für bestimmte Güter. Über die Nutzungsdauer der AfA-Tabellen müsste man sich an dieser Stelle auch einmal unterhalten. Aber das ist wieder eine andere Baustelle.

Kritik? Nun ja. Eine genaue Definition der Wirtschaftsgüter, die davon betroffen sind, ist notwendig. Dies ist entscheidend für die Neuregelung. Ansonsten endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn nur ein kleiner. Aber immerhin.

Dr. Hans Michelbach von der CDU kritisiert in seiner Rede die kleine Regel. Er fordert eine Verbesserung der AfA-Tabelle insgesamt und keine derartig kleinteilige Vorgehensweise. Im Gegensatz zu Herbrand hebt er die Förderung des Mittelstandes hervor. Von kleinen Unternehmen spricht er hingegen nicht. Zudem weist er auf die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter zum 1. Januar 2018 hin. Ansonsten ist die Rede eher oberflächlich, konkrete Vorschläge zur Verbesserung fehlen.

Große Veränderungen sind ja wünschenswert. Aber bevor gar nichts passiert, dann bitte lieber schrittweise. Große Konzepte brauchen viel Zeit. Und die haben wir nicht. Nicht mehr: Denn wir müssen uns beeilen. Ansonsten bleiben wir stehen und andere Staaten digitalisieren sich an uns vorbei. Also ran an die Arbeit.

Die Definition der Zielgruppe dieser Regelungen sollte noch genauer betrachtet werden. Zwischen einem mittelständischen Unternehmen und einem Kleinbetrieb gibt es schließlich Unterschiede. Die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung eines mittelständischen Unternehmens übersteigen sicherlich oftmals das gesamte Personal eines kleinen Unternehmens.

Die Anhebung der GWG-Grenze ist lobenswert. Aber das wurde nach fast 60 Jahren ja auch mal Zeit. Kein Grund sich auf diesem „Erfolg“ auszuruhen. Und ein Grund zum Feiern schon gar nicht. Die Anhebung war notwendig. Eine weitere Anhebung in den nächsten Jahren wäre geboten. Von 1.000 EUR auf 2.000 EUR beispielsweise. Auch hier wieder das Stichwort: Bürokratieabbau.

Endlich kommt dieses Thema auf den Tisch. Im Zuge dessen könnte sicherlich auch über die Nutzungsdauern der AfA-Tabellen diskutiert werden. Wie auch schon Prof. Dr. Franz Jürgen Marx im letzten Jahr auf dem NBW-Blog forderte: „Neue AfA-Tabellen braucht das Land.“

Fazit: auf zur Digitalisierung. Kleine Schritte sind besser als keine. Vor allem die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Warten wir die nächste Lesung im Bundestag ab. Jetzt geht es erst mal Richtung Finanzausschuss.

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