Die sog. Strompreisbremse läuft am 31.12.2023 aus, also drei eher Monate als geplant. Die Energiebranche warnt vor steigenden Strompreisen ab 2024, sollte der geplante Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten entfallen. Was bedeutet das für Wirtschaft und Verbraucher?
Hintergrund und Einfluss der Netzentgelte auf den Strompreis
Das Bundeskabinett hatte am 11.10.2023 eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht, um mit einem Zuschuss von rund 5,5 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu Netzentgelten die Strompreise auch in 2024 zu dämpfen. Eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag am 10.11.2023 beschlossen.
Die Netzentgelte sind ein Teil des Strompreises, den die Verbraucher zahlen; sie machen rund ein Viertel des Strompreises für Haushalte aus. Um angesichts der aktuell hohen Strompreise die Verbraucher zu entlasten, soll nach Änderung des EnWG vom 10.11.2023 aus dem WSF ein Bundeszuschuss geleistet werden. Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von bis zu 5,5 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2024 soll durch Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert werden. Er soll finanziell im Wirtschaftsplan nach § 26c Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) ausgeglichen werden, sieht die vom Bundestag am 10.11.2023 beschlossene Änderung des EnWG vor (BT-Drs. 20/9187, S. 4). Fließt der Zuschuss, werden die Netzentgelte nicht steigen, die Strompreise bleiben – vorbehaltlich weiterer Einflüsse – stabil.
Was passiert bei Wegfall des Bundeszuschusses zu den Netzentgelten?
Das Haushaltsurteil des BVerfG (v. 15.11.2023 – 2 BvF 1/22) hat bereits Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher: Die Energiepreisbremsen bei Gas und Wärme einerseits, Strom andererseits werden – anders als es die beschlossene, jedoch nicht verkündete Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV v. 16.11.2023, BT-Drs. 20/9062 und 9346) vorsieht – nicht um drei Monate bis 31.3.2024 verlängert, sondern laufen am 31.12.2023 aus.
Entfällt der geplante Zuschuss von 5,5 Mrd .Euro zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten, weil das Geld aus dem WSF nicht mehr zur Verfügung steht, weil der Sondertopf nach dem BVerfG-Urteil aufgelöst werden muss, könnte ein weiterer Anstieg der immer noch über Vorkrisenbeginn liegenden Strompreise die Folge sein. Dabei hätte der Ausfall des Zuschusses einen Dominoeffekt: Steigen die Übertragungsnetzentgelte mangels Entlastung durch den Bund, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen; die steigenden Netzentgelte müssen dann bei den Energieversorgern Eingang in die Preiskalkulation finden, sie müssen ihre Preise anpassen, also erhöhen. Auf gut Deutsch: Das Vergleichsportal Verivox rechnet bei einer Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4000 kWh mit jährlichen Mehrkosten von 100 Euro. Das Portal Check24 geht für einen Haushalt mit 5000 kWh von einer Mehrbelastung von 103 Euro/Jahr aus, davon entfallen rund 47 Euro auf höhere Netzentgelte, 56 Euro auf Strom.
Um das zu verhindern, müssten die Mittel für den geplanten Zuschuss im ordentlichen Haushalt für das Jahr 2024 veranschlagt werden. Ob es dazu allerdings angesichts einer Finanzierungslücke von 17 Mrd. Euro kommen, deren Finanzierung auch bis Ende des 12.12.2023 nicht erklären konnte, erscheint zweifelhaft: Strom wird teurer!
Weitere Informationen:
- BT vom 10.11.2023: Deutscher Bundestag – Bundestag passt Energiewirtschaftsrecht an EU-Vorgaben an
- Kabinettsbeschluss 11.10.2023: Bundeskabinett – Ergebnisse (bundesregierung.de)
- PBVV v. 16.11.2023, BT-Drs. 20/9062 und BT-Drs. 20/9346