Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an die Zeiten, als die Finanzverwaltung in schöner Regelmäßigkeit die jeweils aktuellen Einkommensteuervordrucke mit einem „netten“ Begleitschreiben zugesandt hat. Nun, würde sie es heute tun, würde ein DIN A4-Umschlag womöglich nicht mehr ausreichen. Vielmehr müssten angesichts der Flut von Vordrucken schon kleine Päckchen geschnürt werden.
In den letzten Jahren kamen hinzu die Anlage KAP-BET, die Anlage KAP-INV, die Anlage Sonderausgaben, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, die Anlage Sonstiges, die Anlage R-AUS, die Anlage R-AV/bAV, die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage Mobilitätsprämie und die Anlage Corona-Hilfen. Für die Vollständigkeit dieser Aufzählung lege ich meine Hand nicht ins Feuer.
Doch der Reigen geht weiter. Freunde von Vordrucken dürfen sich für das Veranlagungsjahr 2023 freuen auf die
- Anlage N – Doppelte Haushaltsführung
- Anlage V – FeWo zur Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung)
- Anlage V – Sonstige (z.B. für Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen)
Ich bin gespannt, wo das eines Tages hinführen wird. Jedes Mal, wenn ich denke, es kann nicht schlimmer kommen, werde ich eines Besseren bzw. einen Schlechteren belehrt.
Ein Beitrag von:
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- Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
- Autor zahlreicher Fachbeiträge
- Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe
Warum blogge ich hier?
Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.