Es wurde aber auch Zeit: Endlich hat die Bundessteuerberaterkammer praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit den GoBD zusammengefasst und an das BMF weitergereicht. Es freut mich, dass sich unsere Berufs- und Interessenvertretungen nach dem Thema „EC-Kartenumsätze in der Kasse“ nun auch mit den GoBD befassen, nach dem Motto „Ein Herz für kleine Berater.“
In meinen Vorträgen weise ich immer wieder darauf hin, dass Betriebsprüfungsfälle, bei denen Berater den Eindruck haben, die Finanzverwaltung würde nicht mit Augenmaß vorgehen, an Kammer und Verband gemeldet werden sollen. Nur so können unsere Interessenvertreter ein umfassendes Bild von den Problemen der Praxis gewinnen. Indes: Es kamen zunächst kaum Beschwerden. Für mich ergab sich daraus ein seltsames Bild: In den Seminaren wurden mir zahlreiche Fälle geschildert, in denen insbesondere die Vor- und Nebensystem der Mandanten „zerpflückt“ worden sind (Beispiel: die Lagerhaltung). Kammer und Verband wurden diese Fälle dann aber nicht gemeldet. Ergo: Es schien alles gut zu laufen.
Nunmehr haben sich aber offenbar so viele Problemfälle angehäuft, dass tatsächlich ein Handeln unumgänglich war. Daher mein erneuter Aufruf: Melden Sie Ihre Fälle – natürlich anonymisiert – auch weiterhin bzw. verstärkt an Kammer und Verband. Je mehr Probleme bekannt sind, umso eher wird eine Evaluation der GoBD möglich und umso schneller wird das „Gespenst Verfahrensdokumentation“ seinen Schrecken verlieren.
Weitere Information: https://www.bstbk.de/de/presse/stellungnahmen/archiv/20180724_eingabe_bstbk/index.html