Derzeit werden mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie Arbeitnehmer zahlen hier die versicherten Künstler jeweils nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst.
Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert. Unternehmen, die eine künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, müssen daher die Künstlersozialabgabe beachten.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent.
Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Erfreulich ist, dass nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, dass der Beitragssatz auch im Jahr 2025 stabil und unverändert bei 5 Prozent liegen wird – denn gerade Künstler haben es nach wie vor wirtschaftlich schwer.
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Künstlersozialabgabe: Ein Freibrief für einmalige Aufträge?
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