Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 12.2.2020 den FDP-Gesetzentwurf für ein Steuersenkungsgesetz 2020 (BT-Drs. 19/16830) mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen der LINKEN sowie BÜNDNIS/ DIE GRÜNEN abgelehnt. Damit erreicht der Gesetzentwurf erst gar nicht den Bundestag und ist gescheitert – leider!
Hintergrund
Ich hatte berichtet: Seit Jahren erzielt der Bundeshaushalt erfreuliche Überschüsse, mittlerweile in Summe rd. 48 Mrd. Euro. Allein 2019 hat der Bund nach erfreulicher Konjunkturentwicklung, Steuermehreinnahmen und Minderausgaben bei bewilligten Investitionen einen Überschuss von (bereinigt) 13,5 Mrd. Euro erzielt, unter Berücksichtigung nicht benötigter Rücklagen waren es sogar 19 Mrd. Euro. Gleichzeitig ist seit 2014 die Steuerquote gestiegen: Lag sie 2014 noch bei 22,01 Prozent, soll sie im Jahr 2024 auf 23,58 Prozent anwachsen. Folge ist ein „Mittelstandsbauch“, bei dem schon die Bezieher mittlerer Einkommen und damit die „Mitte der Gesellschaft“ schnell den einkommensteuerlichen Höchststeuersatz zahlen. Ist es da nicht an der Zeit, dem Steuerbürger über eine Entlastung bei den Steuertarifen etwas zurück zu geben?
Inhalt des FDP-Entwurfs
Genau da setzt der FDP-Gesetzesvorschlag an (BT-Drs. 19/16830): Die FDP wollte den Einkommensteuertarif gerechter gestalten. Einerseits sollte die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigen, anderseits sollte nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Deshalb wollte die FDP den zweiten Tarifeckwert rückwirkend zum 1.1.2020 von 14.532 Euro um 1.000 Euro auf 15.532 Euro erhöhen. Dabei sollte der Tarif so „verschoben“ werden, dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen greift. Hiermit sollte der sog. „Mittelstandsbauch„ abgeflacht, der Tarif also leistungsgerecht ausgestaltet werden. Der dritte Tarifeckwert soll ebenfalls von 57.051 auf 90.000 Euro angehoben werden, sodass der Tarif insgesamt gestreckt flacher wird. Zum 1.1.2021 sollten die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs im Hinblick auf das sicherzustellende Existenzminimum und die Auswirkungen der sogenannten „kalten Progression“ erneut überprüft und angepasst werden. Das alles wäre ein richtiges Signal gewesen, von dem alle Steuerbürger profitiert hätten, auch wenn Details sicher noch hätten „geschärft“ werden müssen.
Finanzausschuss lehnt FDP-Pläne ab
Aus den FDP-Plänen wird nun bedauerlicherweise nichts, weil die Stimmenmehrheit im Finanzausschuss die Pläne abgelehnt hat. Die CDU/CSU-Fraktion argumentiert, das Thema habe eine umfassendere Betrachtung verdient. Einiges werde in dem Entwurf gar nicht angesprochen. Die SPD-Fraktion bewertete den Entwurf als unausgewogen, die Entlastung im Volumen von 20 Mrd. Euro sei nicht gegenfinanziert. Es müsse vielmehr über eine stärkere Belastung höherer Einkommen und Vermögen gesprochen werden – ist das nicht ein „alter Hut“? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es müsse über Gegenfinanzierung und Umverteilungswirkung, ferner müsste auch eine Entlastung von Geringverdiener diskutiert werden.
Bewertung
Man kann es drehen und wenden wie man will: Selbst gutgemeinte und in die richtige Richtung weisende Gesetzgebungsvorschläge gehen im „Kugelhagel“ widerstreitender politischer Interessen aktuell schnell unter. Richtiger wäre aus meiner Sicht gewesen, den Gesetzesvorschlag der FDP zunächst mal zuzulassen, um über weitere Details im weiteren parlamentarischen Verfahren zu diskutieren. Das hätte die Möglichkeit eröffnet, berechtigte Detailfragen wie die Entlastung bei Geringverdienern noch zu klären, jedoch nicht „das große Ganze“ aus den Augen zu verlieren. Damit ist abermals auf steuerpolitischem Terrain eine Reformchance vertan worden.
Man muss kein Prophet sein um zu erkennen, dass damit in der laufenden Legislaturperiode eine realitätsgerechte Anpassung der Einkommensteuertarife oder gar eine noch weiter gehende Entlastung nicht mehr zu erwarten ist. Bedauerlich….!
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