Mein Blogger-Kollege Christoph Iser hat dankenswerterweise auf die Aussage des BMF verwiesen, dass EC-Karten-Umsätze nicht in der Kasse aufzuführen sind. In der Praxis ist dies wohl das derzeit meistdiskutierte Thema. Und so recht hat niemand eine Lösung für das Dilemma, denn praxisgerecht ist die Auffassung des BMF keinesfalls. Zunächst bietet ja gerade die Erfassung der EC-Karten-Umsätze über die Kasse für die Finanzverwaltung eine bessere Kontrollmöglichkeit. Aber sie ist auch praktikabel: Was sollen denn die „armen“ Restaurantbetreiber machen, wenn ein Kunde zunächst signalisiert, er möchte bar zahlen, um dann – wenn ihm die Rechnung vorgelegt wird – zu entscheiden, er wolle doch lieber per EC-Karte zahlen? Eine Hin- und Herbuchung wäre der Fall, die nicht gerade zur Klarheit beiträgt.
Ich möchte hier im Übrigen zwei Punkte zur Diskussion stellen:
- Ich habe einmal in grauer Vorzeit gelernt, dass für Zwecke der Vollstreckung Schecks wie Bargeld zu behandeln sind, also als Bargeld gelten (vgl. Tz. 34.2 der Verwaltungsvorschriften zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW). Das heißt: Ein Vollstreckungsbeamter würde einen Scheck in der Kasse wie Bargeld pfänden. Und die heutigen EC-Umsätze sind doch nichts anderes als der Nachfolger der alten Euroschecks, oder?
- Dann stellt sich mir die Frage, was denn eigentlich geschieht, wenn tatsächlich die „Kassenbuchführung“ verworfen wird. Es kann zu einer Hinzuschätzung kommen. Aber aus meiner Sicht tendiert diese gegen Null, denn welcher Umsatz soll denn hinzugeschätzt werden, wenn alles lückenlos aufgezeichnet worden ist?
Ich gebe zu: Es sind zwei „verwegene“ Gedanken. Vielleicht können sie aber auch das BMF zu einem Einlenken bewegen. Es wird seitens der Finanzverwaltung ein Formalismus aufgebaut, der weder den Unternehmern noch den Betriebsprüfern nützt.
Übrigens, ganz am Rande: Vielen Beraterkollegen dürften alte BP-Berichte vorliegen, in denen es heißt, die EC-Karten-Umsätze seien in der Kasse zu erfassen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese – in anonymisierter Form – zuleiten könnten. Dann kann der Druck auf die Finanzverwaltung weiter erhöht werden. Ich baue auf Ihre Unterstützung.
Ein Stellungnahme, die der Finanzverwaltung unbedingt zugeleitet werden sollte; werde sie an den SGL Bp des FA Dillenburg weiterleiten.
Diese Diskussion wundert mich sehr, da durchschnittlich fast die Hälfte aller Zahlungen in unserem Geschäft per Kartenzahlung geschehen. Eine separate Behandlung von EC-Zahlungen hätte also zur Folge, dass die Hälfte aller Einnahmen an der frisch eingeführten, GoBD-konformen Kasse vorbeigeführt würden.
Die separate Behandlung von EC-Zahlungen schafft in der Praxis viele Probleme:
• Kein Verkaufsgespräch beginnt mit dem aktiven Hinweis des Kunden, das er plant mit EC-Karte zu bezahlen. Die Trennung von EC-Zahlungen zu Barzahlungen würde also erfordern, jeden Kunden zu Beginn des Bezahlvorgangs (unüblicherweise) zuerst nach dem von ihm gewünschten Zahlungsweg zu befragen.
• EC-Terminals bieten keine Möglichkeit, Posten zu addieren oder Berechnungen anzustellen. Der Gesamtpreis bei mehreren Posten müsste im Kopf oder separat mittels Taschenrechner ermittelt werden. Das wirkt unseriös und ist zudem zusätzlich zeitraubend.
• Der Kunde würde sich wundern, warum sein Einkauf nicht in der Registrierkasse boniert wird. Ausgerechnet diese Vorgehensweise ist dem interessierten Laien als Zeichen für Steuerhinterziehung bekannt.
• EC-Terminals haben keine Vorrichtung, die Belege des Terminals aufzubewahren. Da Platz an der Theke ein kostbares Gut ist, ist der gangbarste Weg, EC-Belege in die Registrierkasse zu legen. Das aber wäre dann immer mit dem Öffnen der Lade ohne Zahlungsvorfall verbunden und führte bei Prüfungen bisher gegebenenfalls zu Erklärungsnöten.
• Bei IST-Versteuerung müssen Erlöse erst bei Zahlungseingang gebucht werden. Würden EC-Umsätze nicht in der Registrierkasse registriert, sondern an der Registrierkasse vorbei gehandhabt, würde es genügen, EC-Belege und Kassenschnitt einfach nur abzuheften und die Erlöse erst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Bankkonto zu buchen. Ohne zusätzliche Aufzeichnungen wäre eine Kontrolle des Zeitpunkts der Einnahme im Sinne der Leistungserbringung nur durch Sichtung von Datum und Uhrzeit der Belege möglich. Dies dann aber nur ohne Beschreibung der Leistungen oder Aufführung einzelner Posten, da auf den EC-Belegen ja nur die Gesamtsumme vermerkt ist.
• An den meisten Geschäftstagen sind Bargeldzahlungen und EC-Zahlungen gemischt, es gibt mitunter aber auch EC-Zahlungslose Tage und Bargeldlose Tage. An Bargeldlosen Tage würde nicht einmal ein Z-Bon ausgegeben und keine Buchung durchgeführt. Befremdlich.
• Registrierkassen dienen vorrangig, aber eben nicht nur, steuerlichen Zwecken. NUR die Erfassung ALLER Umsätze in der Registrierkasse gibt dem Unternehmer (und dem Finanzamt) die Möglichkeit, die Umsätze des Tages zu registrieren und durch Umsatzstatistiken, Warengruppen- und Artikelberichte zu analysieren und strategische Entscheidungen zu treffen. Eine Analyse dieser Daten ohne EC-Umsätze ist wertlos.
• Ein ebenso befremdlicherWeg wäre es, in der Registrierkasse erfasste Geschäfte zu stornieren, sobald die Zahlung mit EC-Karte vom Kunden gewünscht und die EC-Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, da es sich (erst) ab diesem Moment nicht mehr um eine Zahlung mit Bargeld handelt. Das würde zwar zu einer sauberen Trennung von Bargeld und EC-Karte führen, dies aber auf Kosten einer drastischen Erhöhung der Storni in der Kasse. Die Storni würden sich mit Fehleingaben und weiteren bekannten Stornogründen mischen, was die Auswertung der Gesamtstornos nur zusätzlich erschwert. Die Stornierung würde zudem ebenfalls die Daten auch aus der Umsatzstatistik löschen und diese damit wertlos.
• EC-Terminals haben keine Speichermedien und sind nicht GoBD zertifiziert. Eine vereinfachte Prüfung rückt bei an der Registrierkasse vorbeigeführten EC-Zahlungen bei IST-versteuerten Betrieben in weite Ferne.
Diese Argumente offenbaren den starken Widerspruch der vom Bargeld getrennten Behandlung von EC-Kartenzahlungen zu den Anforderungen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Was wäre gewonnen? Würden EC-Zahlungen ungeachtet dieser massiven Probleme (Verzeihung: zugunsten akademischer, weltfremder und hinsichtlich der Digitalisierung anachronistischer Betrachtungen) tagsüber tatsächlich separat erfasst, müssen sie zur Ermittlung der Gesamterlöse abends zu den Barerlösen dazugezählt werden. Der bisher praktizierte Weg erfasst tagsüber alle Umsätze und zieht die EC-Kartenzahlungen abends ab, um die Barerlöse und den baren Kassenbestand zu ermitteln und zu kontrollieren.
Im Ergebnis sind beide Wege gehüpft wie gesprungen.
Die Buchung aller Umsätze in der GoBD-konformen Registrierkasse. geschieht doch letzlich im Interesse der Finanzverwaltung. Und auch im Sinne des Erfinders der Registrierkasse, da es sich ja um eine „Registrier“-kasse handelt, die Umsätze rationell, zeitsparend und dennoch sicher „registriert“. Eine elektronische „Barkasse“, die ausschließlich Barumsätze erfasst, ist mir nicht bekannt. (Laut Wikipedia entstammt der Ausdruck „Barkasse“ der italienischen Sprache (italienisch barcaccia; deutsch „Großboot“) und bezeichnete ursprünglich das größte Beiboot eines Kriegsschiffs).
Sinn und Zweck der Eurocheque-Karte lagen zur Einführung ausdrücklich darin, die – als Bargeld zu behandelnden – handgeschriebenen Schecks abzulösen. Die Mission der EC-Karte ist also die Digitalisierung des handgeschriebenen Schecks. Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, Zahlungen mit EC-Karte wie Zahlungen mit Schecks zu behandeln, auch wenn diese Zahlungsmittel in manchen Aspekten nicht identisch sind.
Vor dem Hintergrund, dass seit 1972 – also seit 45 Jahren – im Wirtschaftsmuseum in Ravensburg das Muster einer EC-Karte ausgestellt ist, erscheint mir eine bis heute immer noch ergebnislose Diskussion über die bare oder unbare Behandlung der EC-Kartenzahlung im Jahre 2018 etwas sehr viel Zeit in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, die Diskussion zielt nicht darauf ab, zur Wiedererlangung steuerrechtlicher Rechtssicherheit EC-Terminals wieder abzuschaffen und ab sofort wieder nur handgeschriebene Schecks vom Kunden zu akzeptieren.
Ein Friseursalon hat Barumsätze und EC-Karten-Umsätze. Ich buche die bei der Bank eingegangenen EC-Karten-Umsätze direkt über ein Erlöskonto.
Was sollte daran falsch sein. An manchen Tagen werden bis zu 10 mal mit EC-Karte bezahlt, wenn all diese einzelnen Beträge als Kassenumsatz erfasst werden müssen, frage ich, wo liegt der Sinn?
Und wie regeln Sie das nun in der Praxis ?
Wird das BMF-Schreiben nicht angewendet von Ihnen, oder wurden bereits alle Mandanten informiert ab sofort die EC_Zahlungen nicht mehr ind er Kasse zu erfassen ?