Bereits am 03. und 04.09.2022 hatte sich die Bundesregierung auf ihrem Koalitionstreffen auf ein Drittes Entlastungspaket geeinigt, welches nunmehr Formen annimmt. Das sogenannte „Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ enthält eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern genauso wie den Unternehmerinnen und Unternehmern zugutekommen sollen. Welche sind das?
Entlastung in großem Stil (?)
Grundsätzlich ist es Ziel der Bundesregierung, das Dritte Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro ganz zügig umzusetzen. So sind viele der Entlastungsmaßnahmen zunächst am 14.09.2022 mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet worden. Kleine Einkommen und die arbeitende Mitte sowie Unternehmen werden laut Angaben den BMF dadurch entlastet.
Das Paket sieht dabei u.a. folgendes vor:
- Vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Damit sollen laut Angaben der Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlastet werden. - Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags:
Von 801 Euro auf 1.000 Euro. - Entfristen der Home-Office-Pauschale:
Damit wird pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr möglich sein. - Inflationsausgleichsprämie:
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zukommen lassen können. - Fördern des Ausbaus von Photovoltaikanlagen:
Zum 01.01.2023 sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden. - Umsatzsteuer auf Speisen:
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten. - Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei Strom- und Energiesteuern:
Verlängerung um ein weiteres Jahr. - Senkung der Umsatzsteuer für Gas:
Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wird reduziert werden. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll für den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.
Zusätzlich Abhilfe durch Inflationsausgleichsgesetz:
Damit eine weitere Belastung durch die immens hohe Inflation abgefedert werden kann, hat das Bundeskabinett am 14.09.2022 einen Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Damit sollen u.a. die Folgen der sogenannten kalten Progression bei der Lohn- und Einkommenssteuer durch die Preisentwicklung ausgeglichen werden.
Und wer soll das bezahlen?
Die große Frage bei den zugesagten Entlastungen ist, wer wieviel dafür bezahlen soll. Insbesondere bei einigen Ministerpräsidenten ist der Unmut zu spüren, da ihnen der Anteil der Länder viel zu hoch ist. Sie sollen rund 19 der 65 Milliarden Euro tragen. Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder hält das Paket in seiner jetzigen Form „keinesfalls für zustimmungsfähig.“ Noch nie seien die Länder von einer Bundesregierung so schlecht behandelt worden.
Inhaltliche Kritik üben u.a. die Sozial- und Wirtschaftsverbände: Einerseits seien die Entlastungen für diejenigen Einkommensbezieher, die leicht über dem Niveau von Sozialleistungsbezug liegen, zu gering. Ebenso seien die Hilfen für die mittelständische Wirtschaft nicht hinreichend.
Keine Entspannung der Lage auf kurze Sicht
Betrachtet man das Weltgeschehen, so kann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht davon ausgegangen werden, dass eine Entspannung der Lage auf kurze Sicht absehbar wäre. Die Frage bleibt daher, inwiefern die anvisierten Maßnahmen im Paket Nummer Drei ausreichend sind und ob sie ihre beabsichtige Wirkung bereits kurz- und mittelfristig entfalten werden können. Sicherlich wird über das Steuersystem ein guter Anknüpfungspunkt gegeben, um Entlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zielgenau ankommen zu lassen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass auch diese Quelle nicht unerschöpflich sein wird und austrocknen kann.