Drahtseilakt zwischen Moderne und Altersstruktur der anwesenden Aktionäre
Abstimmung mit Zetteln. Bei der Teilnahme an einer Hauptversammlung im Jahr 2019 fühlt man sich in eine vergangene Zeit zurückversetzt. Während auf dem Podium der Vorstand von der Umsetzung der Digitalisierung spricht, werden einige Zeit später von einem Mitarbeiterstab mit Stimmurnen die Stimmzettel der Aktionäre eingesammelt. Immerhin scheint die Auszählung nicht mehr wie bei der Gemeinderatswahl im Mai dieses Jahres noch manuell erfolgen zu müssen.
Abstimmung 4.0 – aber wie?
Als einer der Vertreter der Generation Y stelle ich mir eine moderne Abstimmung unter Verwendung des Smartphones vor. Ein paar Klicks in einer App, dann finale Überprüfungsmöglichkeit und ein Button „Abstimmen“. Dies würde auch nicht anwesenden Aktionären die Abstimmung ermöglichen.
Ich gebe zu: Das ist sicherlich nicht ganz unproblematisch. Wie sollen abwesende Aktionäre abstimmen, wenn sie die Rede des Vorstandes, die Aussprache und vor allem auch die Reden der Aktionärsvertreter nicht gehört haben? Andererseits können bisher auch Stimmen abgegeben werden, wenn die Teilnahme nicht erfolgen kann.
Die Möglichkeit des Schutzes der Abstimmung vor Hackerangriffen muss gegeben sein. Ein Blick nach Estland, das bei vielen Innovation vorne ist, zeigt: E-Voting ist dort keine Neuheit mehr, dies wird seit 2005 praktiziert..Nicht nur Unternehmen, sondern auch der deutsche Staat könnte von den Esten sicherlich eine Menge lernen und für die verstärkte Nutzung von digitalen Möglichkeiten die gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Drahtseilakt der Aktionärsstruktur
Digitale Abstimmung via Smartphone schön und gut, aber wer ist denn überhaupt auf der Hauptversammlung anwesend? Die Generation Y derzeit auf jeden Fall eher in der Minderheit. Auch wenn sie ihr Geld in Aktien anlegen, fehlt aufgrund der beruflichen Situation vielen die Zeit für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Anwesend sind oftmals ältere Aktionäre, von denen möglicherweise einige ein Smartphone besitzen. Lebensalter und die Smartphone-Nutzung muss sich nicht automatisch negativ korrelieren.
Als erster Schritt sollten die Aktionäre befragt werden, um mehr über ihre Offenheit gegenüber neuen Technologien zu erfahren. Je mehr Unterstützung Nicht-Smartphone-Nutzer bei der Anwendung von digitalen Möglichkeiten haben, desto eher werden sie diese nutzen. Bisher hat sich dies in Deutschland in vielen Lebensbereichen noch nicht durchgesetzt. Gerade im Bereich der Notfallversorgung kann ein vorhandenes Grundwissen allen helfen – dem Patienten, einem Ersthelfer oder aber auch dem Fachpersonal im Gesundheitswesen.
Und wie geht es weiter?
Auch wenn bis zur digitalen Abstimmung noch ein weiter Weg ist: Wir sollten anfangen, ihn zu begehen. Ansonsten verlieren wird den Anschluss.
Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:
Haack, Organe der Aktiengesellschaft, infoCenter NWB XAAAD-83294
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